Hallo Forum! Wir haben gestern zufällig erfahren dass unser AG eine Videokamera installiert hat die unser Außengelände überwacht da es hier abends schon vermehrt zu Beschädigungen gekommen ist. Der AG hat uns darüber nicht informiert. Wir haben den AG daraufhin aufgefordert die Kamera unverzüglich abzubauen da wir hier eine Mitbestimmung nach § 87 BetrVG sehen. Der AG hat dies verneint da die Kamera, nach seiner Aussage, erst abends ab 17.00 Uhr und am Wochenende läuft und deshalb keine Mitarbeiterüberwachung stattfinden kann. Und da keine Überwachung, seiner Meinung nach, stattfindet, hat der BR hier kein Mitbestimmungsrecht. Wie seht ihr das ?