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Videoüberwachung zulässig?

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nidis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum! Wir haben gestern zufällig erfahren dass unser AG eine Videokamera installiert hat die unser Außengelände überwacht da es hier abends schon vermehrt zu Beschädigungen gekommen ist. Der AG hat uns darüber nicht informiert. Wir haben den AG daraufhin aufgefordert die Kamera unverzüglich abzubauen da wir hier eine Mitbestimmung nach § 87 BetrVG sehen. Der AG hat dies verneint da die Kamera, nach seiner Aussage, erst abends ab 17.00 Uhr und am Wochenende läuft und deshalb keine Mitarbeiterüberwachung stattfinden kann. Und da keine Überwachung, seiner Meinung nach, stattfindet, hat der BR hier kein Mitbestimmungsrecht. Wie seht ihr das ?

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Community-Antworten (9)

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merlin

26.04.2005 um 15:24 Uhr

Die Frage ist dabei, ob diese technische Einrichtung geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Falls das nicht geplant ist, sollte der AG eine BV eigentlich unbesorgt unterschreiben können

N
nidis

26.04.2005 um 15:36 Uhr

Hallo merlin! Grundsätzlich ist eine Videokamera immer dazu geeignet jemand zu überwachen. Der AG ist aber der Meinung dass das Mitbestimmungsrecht hier nicht greift da a) die regelmäßige Arbeitszeit der MA um 16.15 Uhr endet und b) er damit nur die Außenanlage filmt. Wir sind aber der Meinung dass sehr wohl Mitarbeiter z.B. die Reinigungskräfte oder Gruppenleiter kontrolliert werden können die abends länger arbeiten oder privat etwas auf dem Gelände machen.

M
merlin

26.04.2005 um 15:57 Uhr

Hallo Nidis, ich hab's vielleicht ein bißchen unglücklich ausgedrückt, aber ich wollte sagen, sobald die technische Einrichtung dazu geeignet ist (nicht bestimmt), ..., besteht ein Mitbestimmungsrecht des BR. Ich würde auf einer BV bestehen, schon deshalb, weil man nicht weiß, ob es dem AG nicht plötzlich einfällt, die Kamera auch tagsüber laufen zu lassen (wobei ich ihm nicht unterstellen will, daß er das schon jetzt grundsätzlich vorhat).

N
nidis

26.04.2005 um 16:12 Uhr

Denke ich genauso! Wie ist das eigentlich, wir können doch verlangen, dass die Kamera bis zu einer Einigung abgebaut wird bzw. abgeschaltet bleibt. Was ist wenn sich der AG weigert die Kamera zu entfernen?

M
merlin

26.04.2005 um 17:02 Uhr

Ich weiß jetzt nicht mehr auswendig, wie das bei uns damals (neue Telefonanlage) war, da müßte ich in den BR-Unterlagen nachschauen. Ist es eilig bei Euch?

N
nidis

26.04.2005 um 17:15 Uhr

Schon. Haben morgen früh um 09.00 Uhr Kriesengespräch mit dem AG.

M
merlin

26.04.2005 um 17:17 Uhr

Also, jetzt hab ich's: Wir haben damals einen Beschluss gefaßt, in dem wir 1. festgestellt haben, daß neue EDV-Software (war damals gar nicht die Telefonanlage) installiert wurde, ohne hierzu den Betriebsrat zu informieren und zu beteiligen und 2. wir unseren Rechtsanwalt mit der rechtlichen Vertretung beauftragen. Ohne Anwalt könnt Ihr das meiner Meinung nach nicht durchsetzen, wenn der AG nicht mitzieht

N
nidis

26.04.2005 um 17:29 Uhr

Danke! Werden morgen einen Beschluß fassen. Mal schauen was passiert.

M
merlin

26.04.2005 um 17:39 Uhr

Vielleicht reicht ja die Ankündigung morgen schon und er geht nochmal in sich. Viel Erfolg auf jeden Fall

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