Erstellt am 26.04.2005 um 13:24 Uhr von merlin
Die Frage ist dabei, ob diese technische Einrichtung geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Falls das nicht geplant ist, sollte der AG eine BV eigentlich unbesorgt unterschreiben können
Erstellt am 26.04.2005 um 13:36 Uhr von Nidis
Hallo merlin! Grundsätzlich ist eine Videokamera immer dazu geeignet jemand zu überwachen. Der AG ist aber der Meinung dass das Mitbestimmungsrecht hier nicht greift da a) die regelmäßige Arbeitszeit der MA um 16.15 Uhr endet und b) er damit nur die Außenanlage filmt. Wir sind aber der Meinung dass sehr wohl Mitarbeiter z.B. die Reinigungskräfte oder Gruppenleiter kontrolliert werden können die abends länger arbeiten oder privat etwas auf dem Gelände machen.
Erstellt am 26.04.2005 um 13:57 Uhr von merlin
Hallo Nidis, ich hab's vielleicht ein bißchen unglücklich ausgedrückt, aber ich wollte sagen, sobald die technische Einrichtung dazu geeignet ist (nicht bestimmt), ..., besteht ein Mitbestimmungsrecht des BR. Ich würde auf einer BV bestehen, schon deshalb, weil man nicht weiß, ob es dem AG nicht plötzlich einfällt, die Kamera auch tagsüber laufen zu lassen (wobei ich ihm nicht unterstellen will, daß er das schon jetzt grundsätzlich vorhat).
Erstellt am 26.04.2005 um 14:12 Uhr von Nidis
Denke ich genauso! Wie ist das eigentlich, wir können doch verlangen, dass die Kamera bis zu einer Einigung abgebaut wird bzw. abgeschaltet bleibt. Was ist wenn sich der AG weigert die Kamera zu entfernen?
Erstellt am 26.04.2005 um 15:02 Uhr von merlin
Ich weiß jetzt nicht mehr auswendig, wie das bei uns damals (neue Telefonanlage) war, da müßte ich in den BR-Unterlagen nachschauen. Ist es eilig bei Euch?
Erstellt am 26.04.2005 um 15:15 Uhr von Nidis
Schon. Haben morgen früh um 09.00 Uhr Kriesengespräch mit dem AG.
Erstellt am 26.04.2005 um 15:17 Uhr von merlin
Also, jetzt hab ich's: Wir haben damals einen Beschluss gefaßt, in dem wir 1. festgestellt haben, daß neue EDV-Software (war damals gar nicht die Telefonanlage) installiert wurde, ohne hierzu den Betriebsrat zu informieren und zu beteiligen und 2. wir unseren Rechtsanwalt mit der rechtlichen Vertretung beauftragen. Ohne Anwalt könnt Ihr das meiner Meinung nach nicht durchsetzen, wenn der AG nicht mitzieht
Erstellt am 26.04.2005 um 15:29 Uhr von Nidis
Danke! Werden morgen einen Beschluß fassen. Mal schauen was passiert.
Erstellt am 26.04.2005 um 15:39 Uhr von merlin
Vielleicht reicht ja die Ankündigung morgen schon und er geht nochmal in sich. Viel Erfolg auf jeden Fall