Hallo,

gleich drei Fragen auf einmal, da ich noch keine handfesten Aussagen gelesen oder gehört habe.

1. Unser Betrieb hat 50 Mitarbeiter, davon 3 gekündigt Mitarbeiter die über den Termin der Wahl hinaus im Betrieb sind, 2 in Leitenden Positionen (Ehemann und Tochter der Inhaberin) und 45 weitere Mitarbeiter. Welches Wahlverfahren kommt unter diesen Voraussetzungen in betracht ?

2. Bis wann müßen die Vorschläge der zu wählenden Personen die sich bereit erklären die Funktion des Betriebsrates zu übernehmen beim Wahlvorstand eingehen ? (Bitte genau)

3. Haben die Personen, die zur Betriebsversamlung Einladen einen besonderen Kündigungsschutz ?
Wenn ja, reicht der Vermerk auf der Einladung, das diese Personen für Fragen zur Wahl zur Verfügung stehen ?

zu 3.
Wir haben eine Betriebsversamlung einberufen, in der Kopfzeile stehen unsere Namen mit dem Vermerk das wir für weitere Fragen gern zur Verfügung stehen. Weiterhin wurde dieses bei der Gewerkschaft schrieftlich festgehalten.