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Befristeter Arbeitsvertrag

H
Heike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen..

Ist folgender Befristungsrhytmus erlaubt??

8 Monate, 6 Monate, 10 Monate oder ähnliche Variationen!! Danke für die Hilfe!!!

Ich kenne halt nur 1-1 oder 6 dann 3x6 ist ja auch 24 Monate.

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

22.04.2005 um 10:17 Uhr

Natürlich zulässig, da ja die 24 Monate eingehalten werden und zweimal verlängert wurde.

F
Fips

22.04.2005 um 13:51 Uhr

Ist nur dier Frage, ob das dann Sinn macht!! Oder gibt es einen sachlichen Grund?

S
sarius

25.04.2005 um 17:36 Uhr

nach Aussage von Verdi gelten aber Barauszahler nicht als befristet. Mit anderen Worten, ein AN kann z.B. 5 mal Befristeter Barauszahler sein und danach 3 mal normal befristet werden.

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