Erstellt am 29.04.2018 um 09:25 Uhr von nicoline
Jeder Beschäftigte hat das Recht, persönlich seine Stimme abzugeben, auch im Urlaub, selbst in der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Gesundheitszustand es zuläßt. Auch jemand, der Briefwahl beantragt und die Unterlagen schon erhalten hat, kann sich noch umentscheiden.
Erstellt am 29.04.2018 um 09:30 Uhr von Mcboy88
Ich habe vorab allen MitarbeiterInnen die Briefwahl, welche LZK, EZ, Urlaub oder im frei sind zugesendet. Da diese ohne Zweifel verhindert sind. Das wurde in der Wählerliste gekennzeichnet. Von diesen 32 kamen dennoch 4 zur Urnenwahl, was wiederum in der Wählerliste gekennzeichnet wurde. Habe es so gehandhabt. Hinter dem Namen schrieben wir BW für Briefwahl, kam diese fristgerecht zurück, wurde dies mit einem Häkchen versehen. Urnenwähler sind mit zwei Häkchen versehen worden. Für uns sehr übersichtlich gewesen bei 99 Wahlberechtigten AN.
Erstellt am 29.04.2018 um 09:48 Uhr von celestro
Urlaubern und denen die „im frei sind“ darf der WV die Wahlunterlagen nicht unaufgefordert zuschicken. Aber wo kein Kläger, da kein Richter
Erstellt am 29.04.2018 um 10:10 Uhr von Mcboy88
Alles klar, danke für den Hinweis. Bei den jenigen die im Frei sind waren es auch nur 4 von denen ich wusste, diese kommem nicht zur Wahl. Die bedankten sich für die Unterlagen. Und bei den Urlauber waren es zwei die es unaufgefordert bekamen, da spontan Urlaub eingereicht wurde. Da die Unzufriedenheit enorm ist, gehe ich davon aus, dass meine KollegenInnen Verständnis haben, für unaufgeforderte Post. Wie gesagt wurde, wo kein Kläger, da kein Richter.
Traurig aber die Wahrheit, kein einziger AN hat sich das WA oder die WO durchgelesen, ist bei der Wahl durchgerungen.
Wie lange bleibt dies eigendlich hängen, nach der Wahl?? (WA, WO)
Erstellt am 29.04.2018 um 11:33 Uhr von kratzbürste
Warum sollte es jemand lesen, wenn nicht einmal der Wahlvorstand die WO kennt (z.B. § 3 Abs 4 WO)
Erstellt am 29.04.2018 um 11:45 Uhr von Mcboy88
Der gut lesbare Erhalt ist gegeben gewesen. Hätte ja sein können das diese Ausgänge, bis Ablauf der Anfechtungsfrist hängen bleiben muss.
Erstellt am 29.04.2018 um 12:19 Uhr von nicoline
Mcboy88
wenn ich mir durchlese, was du hier geschrieben hast, frage ich mich ob du, bzw. euer Wahlvorstand eine Schulung hatte.
Du bist so unbeleckt von jeglicher Art von Ahnung über den korrekten Ablauf einer BR Wahl, dass es einen schaudert. Sei froh, wenn das keiner merkt bei euch!
Erstellt am 29.04.2018 um 13:45 Uhr von Mcboy88
Ich kann mich glücklich schätzen eine Schulung gehabt zu haben. Mein AG hat diese selbst durchgeführt. Zum anderen kann sich der Betrieb glücklich schätzen, das das Gremium aus 4 Mitglieder besteht. Unter anderem von zwei minderjährigen AN, einem leitenden Angestellten und dem Geschäftsführer persönlich.
Erstellt am 29.04.2018 um 16:08 Uhr von celestro
"Mein AG hat diese selbst durchgeführt."
die Wahlvorstandsschulung ?
"Zum anderen kann sich der Betrieb glücklich schätzen, das das Gremium aus 4 Mitglieder besteht. Unter anderem von zwei minderjährigen AN, einem leitenden Angestellten und dem Geschäftsführer persönlich."
Welches Gremium ? Denn weder im BR noch im WV haben Minderjährige, leitende Angestellte, noch der Geschäftsführer etwas verloren.
P.S. Und rechtlich muß das Gremium (WV und BR) sowieso aus einer ungeraden Zahl von Personen bestehen (und 4 ist NICHT ungerade).
Erstellt am 29.04.2018 um 16:24 Uhr von nicoline
Hab ich was verpasst, haben wir heute 1. April?????
Erstellt am 29.04.2018 um 16:27 Uhr von Mcboy88
Celestro, ich wollte meine Unfähigkeit/ Unwissenheit zur Schau stellen. Das nicht jedem eine Frage gefällt mag sein. Mit einer hilfreichen Antwort hätte es gut sein können.
Erstellt am 29.04.2018 um 16:57 Uhr von celestro
Das Problem ist, daß nach einer hilfreichen Antwort immer neue Dinge von Dir kommen, die man klar stellen sollte.
Erstellt am 29.04.2018 um 17:08 Uhr von Mcboy88
Verstehe. Da ich von meinen WV Mitglieder relativ alleine gelassen worden bin, konnte ich vieles nur durchs Internet mir aneignen.
Mir war wichtig das unsere Wahl gut über die Bühne geht. Was es ja auch tat. Mir fällt es möglicherweise manchmal schwer die Gesetzes Texte aufzuschlüsseln. Waren ein komplett neuer WV ohne Erfahrung. Alle anderen WV sind nicht mehr im Betrieb.
Erstellt am 29.04.2018 um 18:05 Uhr von nicoline
*Mir war wichtig das unsere Wahl gut über die Bühne geht. Was es ja auch tat.*
Eure Wahl ist so grottenverkehrt abgelaufen, dass ich am Liebsten aus der Ferne dafür sorgen würde, dass sie für nichtig erklärt wird. Unfassbar, was bei manchen BR Wahlen abgeht!
Erstellt am 29.04.2018 um 18:08 Uhr von Mcboy88
Das kannst du beurteilen. Was fällt dir ein, aus der Ferne eine solche Behauptung zu behaupten. Da kann ich nur meinen Mittelfinger heben!
Erstellt am 29.04.2018 um 18:17 Uhr von nicoline
Zumindest, nach dem, was du hier geschrieben hast, kann ich das beurteilen.
***Zum anderen kann sich der Betrieb glücklich schätzen, das das Gremium aus 4 Mitglieder besteht. Unter anderem von zwei minderjährigen AN, einem leitenden Angestellten und dem Geschäftsführer persönlich.***
Ob das der Wahrheit entspricht oder du uns hier nur vera...... willst, weißt nur du. Viel Spaß, wenn jemand dahinter kommt, der Ahnung und den Willen hat, das zu ändern!
Erstellt am 29.04.2018 um 18:48 Uhr von Mcboy88
Ja dies war eine verars.....
Selbstverständlich besteht das Gremium aus 5 volljährigen AN und nicht aus voher genannten. Der WV bestand aus drei Mitglieder und zwei Ersatzm.
Und die Schulung haben wir bei der W.A.F besucht! Es war lediglich eine zusätzliche Frage, wann die Schreiben abgehängt werden können... “BIS zum letzten Tag der Stimmabgabe“ habe ich einfach zu schnell überflogen. Die Wahl haben wir mit bestem Wissen und Gewissen geleitet und morgen wird der neue BR konstituiert damit dieser ab dem 7.5 handeln kann. Da der jetzige noch im Amt ist.