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Tariflohnerhöhungen

N
nkramlinger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Ich arbeite in einer sozialen Einrichtung mit freiem Träger. Immer wenn Verdi eine Tariflohnerhöhung erkämpft? Bekommen wir diese erst im folge Jahr, mit der Begründung, dass diese nicht für das laufende Jahr in den Pflegesatzverhandlungen mit verhandelt wurde und somit erst mit den neuen Verhandlungen ausgezahlt werden können. Ist das rechtmäßig und wie geht es anderenJugendhilfeeinrichtungen. Vg Nicoletta

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

23.07.2015 um 09:15 Uhr

Gegenfrage: Gilt der Tarifvertrag für Euch? Wenn ja, dann muss der AG die Tariferhöhung gem. Tarifvertrag umsetzen. Außerdem sollte der AG evtl. Tariferhöhungen mit einkalkulieren. Das macht jeder vernünftige Planer.

G
gironimo

23.07.2015 um 09:57 Uhr

Wendet Euch an Ver.di

Am Besten ladet Ihr mal den zuständigen Sekretär zum Betriebsratssitzung ein. Erstens kennen die natürlich am Besten die Details des Tarifvertrages und zweitens hat der BR hier kaum wirklich wirkungsvolle Handlungsmöglichkeiten.

M
Moreno

23.07.2015 um 10:38 Uhr

@Nicoletta:Was steht denn in Euren Arbeitsverträgen zum dem Thema Vergütung. Wir sind auch eine soziale Einrichtung und lehnen uns an den TVöD an, dieser wird aber zeitlich 1:1 umgesetzt. Wie Erbsenzähler schon schreibt, der AG sollte Tariferhöhungen im Voraus ja einkalkulieren.

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