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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungen kurz vor der Wahl-Manipulation?

M
masterkoen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute.

ganz dringend!!!! Haben letzte Woche Einladung zur Wahl des Wahlvorstandes ausgehängt.Chef tickt aus und hat jetzt in einer Woche 3 Leute mit einer ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen entlassen(potenzielle AN,die einen der Einladenden als Betriebsrat wählen würden),mit der Begründung,das die Arbeit nachgelassen hätte,welches leider auch der Fall ist.Mit der Kündigung bekamen AN gesagt,daß sie gar nicht erst zur Wahl gehen brauchen,weil sie eh nicht wählen dürfen. Ausserdem werden bewusst Leute eingeschüchtert,die wahrscheinlich als nächstes gehen müssen. Darf der Arbeitgeber in einer solchen Phase der Betriebsratswahl überhaupt Leute entlassen,mit der Begründung nachlassender Arbeit,obwohl anzunehmen ist,daß er damit bewusst die Wahl zu seinen Gunsten zu ändern versucht?(Es gibt einige Leute,die ihm treu ergeben sind und wahrscheinlich auch einen Betriebsratskandidaten stellen). Dürfen die gekündigten AN noch wählen,wenn ihr letzter Arbeitstag etliche Zeit nach der Betriebsratswahl liegt? Morgen ist Wahltag des Wahlvorstandes,Arbeitgeber hat Liste der Mitarbeiter noch nicht vorgelegt,Frist wurde ihm bis gestern gesetzt.Dürfen wir Liste selber anfertigen?

Vielen Dank im voraus! masterkoen

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Community-Antworten (2)

H
Heinz

25.10.2006 um 22:33 Uhr

Hallo masterkoen,

ich denke, für Euch ist`s wichtig, die Gewerkschaft, die in Eurem Betrieb vertreten ist über diese Vorkommnisse zu informieren und um Unterstützung zu bitten. Euer Chef scheint ein Ar...... zu sein. Wenn er so agiert, könntet Ihr folgendes machen. Wählt auch potentielle Kandidaten in den Wahlvorstand, die genießen dann mindestens bis zur Wahl Kündigungsschutz. Wichtig ist aber, dass die die Wahl obwohl sie selbst Kandidaten sind sauber abwickeln, sonst kommt der Verdacht der Manipulation ( der ja auch ein wenig begründet ist) auf. Aber schaltet die Gewerkschaft ein. Viel Glück!!!

L
Lotte

26.10.2006 um 01:15 Uhr

masterkoen, Gewerkschaft wird wohl immer wichtiger. Der AG muss Euch die Liste aushändigen, bitte keine Eigene entwerfen. Bei diesem AG müsst Ihr auf alle Formalitäten achten. Schlecker hat gerade mal wieder Termine beim ArbG, wegen der Nichtherausgabe der Wählerliste durch den AG. Du glaubst nicht wie dort die formellen "Kleinigkeiten" auf dem Prüfstand stehen.

Geht zu einem Anwalt und lasst Euch beraten, dieser wird auch dafür sorgen, dass der AG die Kosten für die Beratung übernimmt. Aber erkundigt Euch welcher Anwalt empfohlen wird (z.B. bei anderen BR)

Die gekündigten MA dürfen sogar noch über den Kündigungsfristendtermin hinaus wählen, wenn sie eine KSchKlage erhoben haben.

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