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Frist zur Erstellung der Wählerlisten

FE
Frau Elster
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben den AG aufgefordert die Personalinformationen zur Erstellung einer wählerliste beizubringen. Für diese Personalliste haben wir dem Arbeitgeber eine Frist von einer Woche eingeräumt. Er schreibt nun, dass dies in dieser Zeit nicht zu schaffen ist. Gibt es irgendeine gesetzliche Aussage die für uns belastbar ist?

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Community-Antworten (2)

H
hansimglueck

26.04.2018 um 14:20 Uhr

Schreibt dem AG, dass ihr bei der BR Wahl als WV ebenfalls Fristen zu beachten habt (z.b.das Ende der Amtszeit des alten BR) und fordert ihn auf zu liefern (kurze Nachfrist).

Im Notfall könnt ihr beim Arbeitsgericht eine Anordnung erwirken.

Im Übrigen - der AG nutzt doch wohl zur Personalverwaltung eine Software. .....

B
basilica

26.04.2018 um 20:43 Uhr

Bei kleineren Betrieben sollte eine Woche als Frist ausreichen. §§ 28 und 30 der Wahlordnung.

Bei größeren Betrieben ist die Setzung einer 2-Wochen-Frist üblich.

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