Erstellt am 26.04.2018 um 00:09 Uhr von MaJoK
Das was ihr schon gemacht habt, dem AG mitteilen das euer BR Mitglied an einer Weiterbildung teilnimmt. Sollten dies nicht unüberbrückbare firmeninterne Notwendigkeiten entgegenstehen, kann der AG die Weiterbildung nicht verhindert.
Nutzt doch einfach mal die Suchfunktion hier um Informationen zu bekommen :)
Erstellt am 26.04.2018 um 07:24 Uhr von Pickel
majoks Antwort ist falsch. Sofern das BRM bereits an der Schulung Grundlagen 1 teilgenommen hat und als BRM erfahren ist wird man nur schwer argumentieren können dass eine Schulung mit weitgehend ähnlichem Inhalt nochmal erforderlich ist.
Erstellt am 26.04.2018 um 12:50 Uhr von rako1966
Beide Antworten sind falsch :-)
Es kommt darauf an.. Liegt die Schulung schon eine recht lange Zeit zurück, wird im Allgemeinen eine Wiederholungsschulung als notwendig anerkannt, auch wenn das BRM eklatante Wissenslücken zeigt und man dem BRM bei jeder Sitzung das BetrVG unter die Nase reiben muss.
Die Frage ob eine BetrVG Schulung notwendig ist, lässt sich deswegen weder mit "nein", noch mit einem klaren "ja" beantworten. Dem BR kommt ein Ermessensspielraum zu, insofern ist die Antwort von MaJoK richtiger als die von Pickel, denn ein generelles "nein" ist auf jeden Fall falsch.
Aber zur eigentlichen Frage: Was können wir tun?
Zwei denkbare Vorgehensweisen:
Einfach hingehen und dann wenn der AG die Kosten nicht übernimmt die Sache im Beschlussverfahren klären lassen (kann evtl. auch mal nach hinten losgehen).
Die Sache vorab im Beschlussverfahren klären lassen (dem AG aufgeben, die Teilnahme zu genehmigen und die Kosten zu übernehmen)
Erstellt am 26.04.2018 um 13:47 Uhr von Pickel
rako1966, alles richtig. Nur frage ich mich, wo du mein "Generelles Nein" liest. ich tue es nicht
Erstellt am 26.04.2018 um 14:21 Uhr von moreno
Also wenn ich mich doof stelle kann ich unbegrenzt Grundlagenschulungen besuchen? ;-)
,,Liegt die Schulung schon eine recht lange Zeit zurück" dies ist bei einem Jahr nicht der Fall!
Erstellt am 26.04.2018 um 15:08 Uhr von rako1966
@ Pickel, "wird man nur schwer argumentieren können" lässt zwar eine potentielle Möglichkeit, dass man es doch kann, offen, verstehe ich aber als "kann man nicht".. falls ich das falsch verstanden hab, bitte ich um Entschuldigung :-)
@ moreno: Hoffnungslose Fälle werden durch Dauerschulung nicht schlauer, das muss jeder BR irgendwann einsehen :-)
Erstellt am 26.04.2018 um 19:13 Uhr von AWO-BR
Hallo ihr Lieben vielen Dank für eure Antworten.Haben heute alles Dank GBR und Rechtsawältin von WAF geregelt.Wir können Alle zum Seminar fahren.Bei uns gibt es keine hoffnungslosen Fälle für eine gute BR Arbeit ist es wichtig sein Wissen regelmäßig aufzufrischen und über Änderungen Bescheid zu wissen.Finde es super das WAF ein Seminar für das ganze Gremium anbietet