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Auffrischung Betriebsverfassung

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AWO-BR
Apr 2018 bearbeitet

Arbeitgeber verweigert einem Mitglied die Teilnahme am Betriebsverfassungsgesetz Seminar Teil 1 für das ganze Gremium.Das Mitglied hat vor Jahren an einem Seminar vom Gesamtbetriebsrat teilgenommen so die Begründung des Arbeitnehmers.Was können wir dagegen unternehmen?

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Community-Antworten (7)

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MaJoK

26.04.2018 um 02:09 Uhr

Das was ihr schon gemacht habt, dem AG mitteilen das euer BR Mitglied an einer Weiterbildung teilnimmt. Sollten dies nicht unüberbrückbare firmeninterne Notwendigkeiten entgegenstehen, kann der AG die Weiterbildung nicht verhindert. Nutzt doch einfach mal die Suchfunktion hier um Informationen zu bekommen :)

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Pickel

26.04.2018 um 09:24 Uhr

majoks Antwort ist falsch. Sofern das BRM bereits an der Schulung Grundlagen 1 teilgenommen hat und als BRM erfahren ist wird man nur schwer argumentieren können dass eine Schulung mit weitgehend ähnlichem Inhalt nochmal erforderlich ist.

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rako1966

26.04.2018 um 14:50 Uhr

Beide Antworten sind falsch :-) Es kommt darauf an.. Liegt die Schulung schon eine recht lange Zeit zurück, wird im Allgemeinen eine Wiederholungsschulung als notwendig anerkannt, auch wenn das BRM eklatante Wissenslücken zeigt und man dem BRM bei jeder Sitzung das BetrVG unter die Nase reiben muss. Die Frage ob eine BetrVG Schulung notwendig ist, lässt sich deswegen weder mit "nein", noch mit einem klaren "ja" beantworten. Dem BR kommt ein Ermessensspielraum zu, insofern ist die Antwort von MaJoK richtiger als die von Pickel, denn ein generelles "nein" ist auf jeden Fall falsch.

Aber zur eigentlichen Frage: Was können wir tun? Zwei denkbare Vorgehensweisen: Einfach hingehen und dann wenn der AG die Kosten nicht übernimmt die Sache im Beschlussverfahren klären lassen (kann evtl. auch mal nach hinten losgehen). Die Sache vorab im Beschlussverfahren klären lassen (dem AG aufgeben, die Teilnahme zu genehmigen und die Kosten zu übernehmen)

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Pickel

26.04.2018 um 15:47 Uhr

rako1966, alles richtig. Nur frage ich mich, wo du mein "Generelles Nein" liest. ich tue es nicht

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Moreno

26.04.2018 um 16:21 Uhr

Also wenn ich mich doof stelle kann ich unbegrenzt Grundlagenschulungen besuchen? ;-) ,,Liegt die Schulung schon eine recht lange Zeit zurück" dies ist bei einem Jahr nicht der Fall!

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rako1966

26.04.2018 um 17:08 Uhr

@ Pickel, "wird man nur schwer argumentieren können" lässt zwar eine potentielle Möglichkeit, dass man es doch kann, offen, verstehe ich aber als "kann man nicht".. falls ich das falsch verstanden hab, bitte ich um Entschuldigung :-) @ moreno: Hoffnungslose Fälle werden durch Dauerschulung nicht schlauer, das muss jeder BR irgendwann einsehen :-)

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AWO-BR

26.04.2018 um 21:13 Uhr

Hallo ihr Lieben vielen Dank für eure Antworten.Haben heute alles Dank GBR und Rechtsawältin von WAF geregelt.Wir können Alle zum Seminar fahren.Bei uns gibt es keine hoffnungslosen Fälle für eine gute BR Arbeit ist es wichtig sein Wissen regelmäßig aufzufrischen und über Änderungen Bescheid zu wissen.Finde es super das WAF ein Seminar für das ganze Gremium anbietet

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