Versetzung von Tochtergesellschaft zur Hauptgesellschaft
Hallo, in unserem Unternehmen arbeitet eine Angestellte als Reinigungskraft in der Service GmbH, einer 100 prozentigen Tochtergesellschaft der Hauptgesellschaft (gGmbH). Diese Angestellte möchte jetzt zur Hauptgesellschaft wechseln und dort eine Tätigkeit als Pflegeassistentin übernehmen. Ist dieser Wechsel eine Versetzung?
Community-Antworten (4)
25.04.2018 um 12:09 Uhr
Will der Arbeitgeber das denn als Versetzung prozessieren? Für den Arbeitgeber wäre doch das naheliegendste hier ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen.
25.04.2018 um 13:06 Uhr
Also, die ganze Geschichte ist so ein Ding... Zunächst mal "die Angestellte möchte".. Was eine Angestellte möchte interessiert den BR überhaupt nicht. Nur was die gGmbH tatsächlich macht ist interessant. Also Frage: Was macht die gGmbH? Eine einfache "Übertragung" eines Rechtsverhältnisses (Arbeitsvertrag) von einer Firma auf eine andere ist i.d.R. nicht ohne weiteres möglich. Man muss also wahrscheinlich davon ausgehen, dass die gGmbH die Angestellte einstellt -> Einstellung nach §99 BetrVG. Auf der anderen Seite "arbeitet eine Angestellte in unserem Unternehmen"... Für die Arbeit des BR zählt das Rechtsverhältnis der AN im Betrieb, sonst nichts. Ich substituiere deshalb mal da oben "Unternehmen" durch "Betrieb", sie arbeitet also in Eurem Betrieb. Allein der Satz wirft dann die Frage der Art des bisherigen Rechtsverhältnisses der Angestellten in Eurem Betrieb auf (Leiharbeit, Werksvertrag, gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen, etc. bis hin zu illegaler Beschäftigung), worüber man ganze Abhandlungen schreiben könnte. Nur mal so, um klar zu machen, dass man die Begriffe "Betrieb" und "Unternehmen" und die Konsequenzen daraus kennen und als BR berücksichtigen sollte. Und zumindest bei der Variante "gemeinsamer Betrieb" käme durchaus eine Versetzung in Frage. Aber dann würde ich die gesamte Existenz des BR der gGmbH in Frage stellen :-)
25.04.2018 um 13:21 Uhr
Ach ja, ich hatte vergessen zu erwähnen, dass wir ein gemeinsamer BR für beide Gesellschaften sind. Unsere Personalabteilung wollte es uns aus Unwissenheit so verkaufen. Das haben wir jetzt geklärt, es ist eine Neueinstellung. Leider konnte ich zu diesem Thema nicht viel in den Regelwerken finden. Trotzdem an euch ein Danke.
25.04.2018 um 14:41 Uhr
Lol, warum schreib ich mir die Finger wund? Hier haben wir genau den Fall des gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen, und schon blickt keiner mehr durch :-) Aus Sicht des Unternehmens handelt es sich um die Begründung eines neuen Rechtsverhältnisses, gemeinhin "Einstellung" genannt. Interessanterweise betrachtet der BR das Ganze aber auch aus Sicht des BETRIEBES. Und da die ANin vorher schon in dem Betrieb beschäftigt war, jetzt ihren alten Arbeitsplatz verläßt und einen neuen bekommt, ist es sowohl eine Einstellung als auch eine Versetzung (qed :-) ). Nicht, dass das jetzt außergewöhnliche Folgen hätte, aber ganz im diffizilen Bereich gibt es schon Unterschiede (z.B. ist im Rahmen der Versetzung auch zu prüfen ob am alten Arbeitsplatz Nachteile für andere AN entstehen, bei der Einstellung hingegen nicht)
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