Erstellt am 24.04.2018 um 17:45 Uhr von celestro
Nein ! Nach § 11 BetrVG wird in diesem Falle ein 9er Gremium gebildet. Dieses Gremium hat dann 1 Ersatzmitglied.
Achtung: Dies gilt für den geschilderten Fall. Nimmt die Person die Wahl an und legt dann das Amt nieder, müssen Neuwahlen eingeleitet werden, weil ein 11er Gremium gebildet wurde und durch die Amtsniederlegung die Zahl der BRM unter 11 gesunken ist.
Erstellt am 25.04.2018 um 07:16 Uhr von Kuno Kimba
Das ist nicht ganz richtig
ihr hab ach die Möglichkeit mit eurem AG eine Vereinbarung zu treffen das es ein 9. Gremium ist .
In den meisten Fälle gehen die AG darauf ein um Kosten für eine Neuwahl zu sparen
Erstellt am 25.04.2018 um 07:30 Uhr von uller
Kuno Kimba woher weist du denn sowas? Ich finde dazu keine rechtliche Grundlage.
Erstellt am 25.04.2018 um 08:35 Uhr von rako1966
Hier läuft was quer.. etc.
Kommentar gelöscht... nach Durchlesen aller mir verfügbaren BetrVG-Kommentare stelle ich zwar fest, dass die meisten relativ schwammig über das Thema "Nichtannahme der Wahl" schreiben, aber zumindest DKKW interpretiert Fitting unmissverständlich derart, dass auch bei Nichtannahme der Wahl noch vom Wahlvorstand die BR-Größe nach §11 reduziert werden muss. celestro hat also recht.
Erstellt am 25.04.2018 um 10:05 Uhr von Kuno Kimba
Von unserm BR Anwalt und von der Gewerkschaft
Erstellt am 25.04.2018 um 10:17 Uhr von celestro
Erstellt am 25.04.2018 um 10:51 Uhr von siggibr
Hallo rako1966, gibt es eine Quelle für die Aussage, ich wäre froh, wenn ich damit überzeugen könnte?
Erstellt am 25.04.2018 um 11:34 Uhr von moreno
Kuno Kimba dann frag die beiden doch mal nach einer rechtlichen Grundlage die wird sich, meiner Ansicht nach, nicht finden!
Erstellt am 25.04.2018 um 11:58 Uhr von rako1966
Wenn Du einen Kommentar zum BetrVG hast, schau einfach unter §11 nach, am klarsten hat es DKKW (der Rote Kommentar) formuliert... Bei den anderen muss man seine Gehirnwindungen etwas verbiegen..
Ich zitiere mal einfach DKKW (8. Auflage, ich weiß, ziemlich veraltet) Rn. 4 zu §11 BetrVG:
Entsprechendes (anm rako1966: Verkleinerung nach §11) gilt, wenn (...) zwar genügend Wahlbewerber vorhanden sind, jedoch nach erfolgter Wahl so viele der gewählten Bewerber die Wahl nicht annehmen, dass die nach §9 erforderliche Zahl von BR-Mitgliedern nicht erreicht wird. (vgl. FKHE Rn. 7; a.A. GK-Kreutz, Rn. 11)
FKHE ist Fitting, a.A. bedeutet "anderer Ansicht", GK-Kreutz ist Gemeinschaftskommentar Kreutz. zumindest Kreutz ist der Meinung, dass in dieser Situation §11 nicht angewendet werden darf (was ich im Grunde genau so sehe, aber wer bin ich, hier DKKW und Fitting zu widersprechen :-) ). Ein Urteil zu dem Thema existiert anscheinend nicht, und da DKKW und Fitting die bei BR und AG am weitesten verbreiteten Kommentare sind, gab es wohl noch nie jemanden der diese Vorgehensweise angezweifelt hätte.
Erstellt am 25.04.2018 um 12:28 Uhr von nicoline
rako1966
erklär doch bitte mal, wie du darauf kommst, das FKHE der Fitting ist.
Die Abkürzung DKKW steht für die Herausgeber
Däubler, Kittner, Klebe, Wedde
Im Fitting sind angegeben
Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger, Linsenmaier,
Wie kommt es da zu der Abkürzung FKHE?
Erstellt am 25.04.2018 um 13:02 Uhr von rako1966
Lol, ich sagte doch, dass unser DKKW veraltet ist. Dieser bezog sich auf Fitting, Kaiser, Heither, Engels, 20. Auflage 2000 (so hieß der Fitting damals, für die Unsitte Abkürzungen nach den jeweils aktuellen Autoren zu formen kann ich nix). Aber auch im aktuellen FESTL (cooler Name) hat sich der Text zu §11 nicht wesentlich geändert. Und da der Fitting die Autoren alle paar Jahre austauscht, nenn ich ihn lieber "Fitting". Fitting hat uns ja schon 1990 verlassen, und bis dato wird er immer noch als Hauptautor genannt. Insofern ist "Fitting" bei dem Chaos für mich ein Fixpunkt.
Erstellt am 25.04.2018 um 13:37 Uhr von uller
Und Kuno Kimba, hast du deinen Anwalt oder die GEW nochmal befragt? Es ist nicht gut, wenn hier solche Aussagen wie deine einfach so stehen gelassen werden und andere diese Rechtsauffassung vielleicht noch übernehmen. Deine Aussage ist schlicht und ergreifend falsch.
Erstellt am 26.04.2018 um 08:43 Uhr von siggibr
Hallo rako 1966, vielen Dank für die Hinweise und Quellenangeaben. Das hat uns in unserer Entscheidungsfindung als Wahlvorstand sehr geholfen, die richtigen Quellen zu finden. Die Auskunft der uns beratenden Juristin schloss diese Möglichkeit kategorisch aus.
Vielen Dank auch an das ganze Forum - eine sehr hilfreiche Plattform!