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Betriebsratszimmer - welcher Paragraph des BetrVG regelt die Bereitstellung eines BR-Zimmers für den AG verbindlich?

F
fatamorgana
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein fünfköpfiger Betriebsrat und haben seit der letzten BR-Wahl vom AG noch kein Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen, dass den Ansprüchen eine BR-Zimmers enstpricht (z.B. dass es nur vom BR genutzt wird, dass es nicht einsehbar ist bzw. akustisch nichts nach außen dringen kann etc.). Welcher Paragraph des BetrVG regelt die Bereitstellung eines BR-Zimmers für den AG verbindlich? Viele Grüße fatamorgana

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Community-Antworten (2)

P
packer

16.01.2007 um 18:04 Uhr

hi fata,

als fünfköpfiger BR habt ihr im allgemeinen einen anspruch auf ein eigenes zimmer ( ArbG Frankfurt NZA-RR 99, 420). schau mal (ich hoffe du hast ihn) in den Fitting Ausg 23. § 40 Rdnr. 108 ff. (Räume)

gruß, packer

H
H.M

16.01.2007 um 20:28 Uhr

Hallo, § 40 (1) u (2) BetrVg !!!

Gruß H.M

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