Arbeitszeit zur Finanzierung von Arbeitsmitteln - was kann man hier praktisch dagegen unternehmen?
Hallo, eine bei uns eingesetzte Software soll um eine gewisse Anzahl von Usern erweitert werden. Zur Finanzierung dieser Erweiterung soll u. a. eine gewisse Anzahl von Stunden der Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter "Verwendet" werden. Dies ist aus Sicht des BR völliger Blödsinn. Doch was kann man hier praktisch dagegen unternehmen? Vielen Dank im voraus.
Steffen
Community-Antworten (2)
29.05.2008 um 11:08 Uhr
@schubi1 Das hat sehr viel mit Annahmeverzug zu tun: Dem AG muss - notfalls mit einem deutlichen Schreiben - klar gemacht werden, dass er betriebsnotwendige Anschaffungen nicht verrechnen darf. Die Arbeitsstunden werden ja auch nicht beim Konkurrenten abgeleistet. Einschlägige Paragrafen: §§ 615 und 293 ff BGB
29.05.2008 um 11:26 Uhr
@schubi1 frag mal euren AG ob er beabsichtigt die MA an seinem Unternehmen zu beteiligen, als Kapitalgeber für SW Lizenzen
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