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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit zur Finanzierung von Arbeitsmitteln - was kann man hier praktisch dagegen unternehmen?

S
schubi1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine bei uns eingesetzte Software soll um eine gewisse Anzahl von Usern erweitert werden. Zur Finanzierung dieser Erweiterung soll u. a. eine gewisse Anzahl von Stunden der Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter "Verwendet" werden. Dies ist aus Sicht des BR völliger Blödsinn. Doch was kann man hier praktisch dagegen unternehmen? Vielen Dank im voraus.

Steffen

4.32002

Community-Antworten (2)

K
Kölner

29.05.2008 um 11:08 Uhr

@schubi1 Das hat sehr viel mit Annahmeverzug zu tun: Dem AG muss - notfalls mit einem deutlichen Schreiben - klar gemacht werden, dass er betriebsnotwendige Anschaffungen nicht verrechnen darf. Die Arbeitsstunden werden ja auch nicht beim Konkurrenten abgeleistet. Einschlägige Paragrafen: §§ 615 und 293 ff BGB

U
uhu

29.05.2008 um 11:26 Uhr

@schubi1 frag mal euren AG ob er beabsichtigt die MA an seinem Unternehmen zu beteiligen, als Kapitalgeber für SW Lizenzen

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