Erstellt am 20.04.2018 um 06:16 Uhr von MaJoK
ER soll die einladen welche anwesend sind. Urlaub dient der Regeneration der Arbeitskraft, den darf selbst der AG nur in Notfällen unterbrechen, dann sollte ein BRV dies auch unterlassen.
Erstellt am 20.04.2018 um 07:21 Uhr von Erbsenzähler
@MaJok
Mal wieder eine Antwort die nicht ganz korrekt ist.
Wenn das Ersatzmitglied gesagt hat, wenn eine Sitzung ist kann ich kommen muss es eingeladen werden und darf kommen. Das nächste Ersatzmitglied in der Reihenfolge ist dann nicht zu laden.
(BAG v. 8.9.2011 - 2 AZR 388/10).
Erstellt am 20.04.2018 um 07:57 Uhr von Krambambuli
Überhaupt kommt es nicht darauf an, irgendein Ersatzmitglieder zu laden, was gerade im Betrieb ist, sondern die Reihenfolge einzuhalten, die sich aus dem Wahlergebnis ergibt.