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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach 6 Wochen

S
Semmelchen
Apr 2018 bearbeitet

Folgende Frage: Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, auch nach den 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit bei Weiterbestehen derselben Erkrankung unaufgefordert Krankmeldungen bzw. Bescheinigungen vom Arzt beim Arbeitgeber vorzulegen? Die "gelben Zettel" gibt es dann ja nicht mehr. Ich finde im Internet leider nur widersprüchliche Aussagen und das Entgeltfortzahlungsgesetz hilft uns auch nicht recht weiter. Danke schon mal

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Community-Antworten (4)

KK
KUNO Kimba

19.04.2018 um 13:16 Uhr

ja ist er Das ist aber noch recht neu

S
Semmelchen

19.04.2018 um 13:23 Uhr

Kann man das wo nachlesen?

KK
KUNO Kimba

19.04.2018 um 13:28 Uhr

Frag doch einfach mal bei der Krankenkasse nach ,bis vor einem Jahr gab es noch die Zahlschein nun bekommt der Kranke auch weiter von seinem Dr. einen gelben Schein auch nach 6 Wochen ununterbrochener Krankschreibung

P
Pjöööng

19.04.2018 um 13:29 Uhr

Ja, ist auch nicht neu! Kann man auf vielen Seiten nachlesen, z.B. hier: http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsunfaehig-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.html

Seit gut zwei Jahren gibt es aber AU-Beschinigungen die es dem Arbeitnehmer leichter machen: https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/alles-wird-gut-neue-au-bescheinigung-seit-01-januar-2016/

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