Erstellt am 18.04.2018 um 19:43 Uhr von samira
Überredet den neuen BR doch wenigstens Schulungen so schnell wie möglich zu machen.
Außerdem - wenn Dir eine BV Rechte einräumt, kannst Du selbst den Rechtsweg gehen und die Einhaltung der BV fordern.
Erstellt am 18.04.2018 um 20:57 Uhr von Katin12345
Also ich als nicht Br mitglied kann klagen??
Erstellt am 19.04.2018 um 08:30 Uhr von moreno
Ja natürlich der Dienstplan ist verbindlich und kann nicht nachträglich verändert werden. Bist Du in der Gewerkschaft oder hast eine Rechtschutzversicherung? Dann würde ich mal einen Brief aufsetzen lassen! Zudem würde ich diesen AG freundlichen Betriebsrat mal ordentlich in der nächsten Versammlung zur Rede stellen!
Erstellt am 19.04.2018 um 10:53 Uhr von ganther
Wenn der BR so freundlich zum AG ist fallen mir aber einige Möglichkeiten ein wie der AG das mit seinem Freund rechtskonform gestalten kann...
Erstellt am 19.04.2018 um 13:58 Uhr von moreno
Das mag sein Ganther aber im Moment kann sich ein AN auf dies hier berufen....,,Es gibt eine BV über Einsatzpläne, d.h. die Pläne werden für 14 Tage ausgehängt und dürfen dann nicht mehr geändert werden..." und ob ein BR selbst AG freundlich bereit ist eine für AN wesentlich schlechtere BV abzuschließen bin ich nicht sicher! Die nächste Betriebsversammlung dürfte dann ungemütlich werden!
Erstellt am 19.04.2018 um 19:43 Uhr von ganther
Du hast offensichtlich weniger Fantasie wie ich. Auch wenn es diese BV gibt habet die Betriebsparteien alte Möglichkeiten
Erstellt am 19.04.2018 um 21:27 Uhr von paula
"Außerdem - wenn Dir eine BV Rechte einräumt, kannst Du selbst den Rechtsweg gehen und die Einhaltung der BV fordern."
Im Individualrecht wird der effektive Rechtschutz für den MA aber schwierig. Da sollte schon ein cleverer Anwalt ran, da sonst der AN erhebliches Risiko läuft. Des Weiteren sollte man wirklich wissen was AG und BR besprechen und was beschlossen wird. Denn ich bin bei ganther: die beiden können die BV sehr schnell aushebeln