Erstellt am 18.04.2018 um 07:03 Uhr von uller
Erstellt am 18.04.2018 um 08:09 Uhr von MaJoK
Ihr gebt so einfach euer Recht auf Mitbestimmung im Betrieb auf. Die Geschäftsleitung stellt schon mal den Sekt kalt!!
Erstellt am 18.04.2018 um 09:30 Uhr von Kuno Kimba
Eine vielleicht dumme Frage warum macht den das alte Gremium nicht weiter???
Andere Kandidaten braucht ihr doch nicht , bei uns haben die alten wieder Kandidiert und gut
Erstellt am 18.04.2018 um 11:58 Uhr von aki-gm
Die Amtszeit des gegenwärtigen BR endet in Eurem Fall gem. § 21 Abs. 1 S. 3 am 31.05.2018.
Falls doch eine Neuwahl stattfände, würde die Amtszeit Eures bisherigen BR mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den WV enden (vg. Fitting § 21 RN 23).
Erstellt am 18.04.2018 um 12:14 Uhr von enigmathika
Diese Antwort wurde von "enigmathika" gelöscht.