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Einbezug in Personalplanung gem. § 92 BetrVG für 1-köpfigen BR

P
Pitter
Apr 2018 bearbeitet

Hallo mal wieder.

Heute habe ich eine Frage bezüglich Personalplanungsangelegenheiten gem. § 92 BetrVG. Wichtig zu wissen ist, dass es sich hier um einen 1-köpfigen BR handelt!

Eine Kollegin wird innerhalb des Unternehmens auf eigenen Wunsch versetzt. Nun soll ihre bisherige Stelle verändert/angepaßt werden. Z.B. soll diese nun zu einer Vollzeitstelle werden und sie soll auch von den Tätigkeiten her anders ausgestaltet werden. Besetzt werden soll diese veränderte Stelle dann zum 1.8.18.

Dies hat man mir heute seitens der GF mitgeteilt.

Aber... Hätte es nach § 92 Abs. 1 + 2 BetrVG nicht so sein müssen, dass man mich VOR der Entscheidung einbezieht, bzw. unterrichtet... also bevor beispielsweise die Entscheidung getroffen wurde, dass die Stelle nun zu einer 40-Std.-Stelle aufgewertet und sie auch anders ausgestaltet wird?

Ich würde dies gerne der GF mitteilen - möchte mich dazu aber vorab nochmal absichern, vor allem, weil ich 1-köpfiger BR bin und für mich ja auch verschiedene Inhalte des § 99 BetrVG nicht gelten (Zustimmungsverweigerung etc.).

Danke und Gruß, Pitter

47808

Community-Antworten (8)

H
hansimglueck

17.04.2018 um 20:53 Uhr

Du scheinst dich im Irrtum des § 99 BetrVG zu befinden. Dort ist davon die Rede, dass in UNTERNEHMEN mit in der Regel mehr als 20 AN. .... Der BR zu hören ist. Also nicht nur der Betrieb.

Und du sprichst ja vom Unternehmen. Diese Baustelle scheint mir viel dringlicher und brisanter zu sein.

Wann die Information nach § 92 BetrVG rechtzeitig kommen muss, dürfte hier eine Frage des Hornberger Schießens zu werden. Immerhin ist ja bis August noch eine Weile hin.

P
Pitter

18.04.2018 um 09:59 Uhr

Guten Morgen, so ganz verstehe ich Deine Antwort nicht. Ich habe zwar Unternehmen geschrieben. Aber da mit war nicht der klassische Begriff gemeint. Wir sind lediglich 17 MA und somit ein Kleinbetrieb. Soweit mir bekannt ist, fallen bei einem 1-köpfigen BR die personellen Einzelmaßnahmen nicht in die Mitbestimmung... deshalb mein diesbezüglicher Hinweis.

Aber in Bezug auf diese Stellenveränderung (siehe mein erster Post) müßte der AG mich doch gem. § 92 so frühzeitig einbeziehen, dass ich mich noch vor der Entscheidung äußern oder Vorschläge machen kann.

Mir geht es darum, dem AG dies mitzuteilen. In der Vergangenheit war es immer wieder so, dass ich mir aktiv solche Infos holen mußte und dass ich erst immer nach der Entscheidung informiert wurde (also nicht einbezogen od. während der Entscheidungsfindung unterrichtet).

LG Pitter

P
Pitter

19.04.2018 um 12:30 Uhr

...könnte hierzu bitte nochmal Jemand etwas schreiben?

Danke...

Pitter

R
RoterFaden

19.04.2018 um 18:32 Uhr

Hast du denn bereits nach §93 verlangt, dass neue Stellen vor ihrer Besetzung intern ausgeschrieben werden müssen?

P
Pitter

20.04.2018 um 10:02 Uhr

Hallo und danke für die Antwort. Es ist ja eine interne Kollegin, die die neue Stelle besetzen soll.

Es geht hier aber darum, dass ihre bisherige Stelle verändert werden soll (das Thema Besetzung kommt erst später). Da sollen vermutlich 2 Stellen zusammengefaßt werden. Deshalb soll die neue Stelle eine Vollzeitstelle werden, statt - wie bisher - eine Teilzeitstelle. Darüber hinaus sollen auch die Aufgabenbereiche dieser Stelle verändert werden. Aber ich wurde bisher nicht darüber informiert, was die GF da überhaupt plant.

Und wie ich den § 92 verstehe, müßte die GF mich schon jetzt - also in der Planungsphase - beteiligen und nicht erst, wenn am Ende alles schon entschieden ist. Ich muss ja mit der GF beraten können (Unterrichtungs- u. Beratungsrecht gem. § 92) und das kann ich ja nur innerhalb der Planungsphase...

LG Pitter

W
wdliss

20.04.2018 um 11:04 Uhr

Du wurdest doch aber anscheinend ausreichend unterrichtet!? Und wenn du da jetzt beratungsbedarf siehst informier doch die GF darüber.

R
RoterFaden

20.04.2018 um 13:40 Uhr

Trotzdem wäre für mich der Weg, zuerst nach §93 die interne Ausschreibung zu verlangen.

  1. weil du dann frühzeitig Bescheid weißt und nachhakten kannst
  2. damit auch andere Kollegen eine Chance haben

Beim §92 ist halt die Frage, ob du nicht eher "die Holschuld" hast - also frage ruhig so oft nach, bis du alles weißt. Entscheiden und beraten wirst du nicht viel können - da wird sich kein Chef gerne reinreden lassen.

P
Pitter

20.04.2018 um 16:07 Uhr

Danke Euch...

Inwiefern wurde ich ausreichend unterrichtet? Ich weiß nur, DASS es eine Veränderung dieser Stelle geben soll. All das was ich dazu geschrieben habe, sind bisher lediglich VERMUTUNGEN. Es gibt aber offenbar bereits Ideen / Pläne in der GF, über die man mich jedoch nicht informiert.

Ich denke nicht, dass ich bei § 92 eine Holschuld habe. Im Gesetz liest es sich m.E. ganz deutlich so, dass der AG mich zu unterrichten hat. Und ich habe lt. diesem Gesetz auch ein Beratungsrecht... von daher wird sich der AG auch "reinreden" lassen müssen :-)

LG Pitter

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