Der Arbeitgeber holt Angebot für Dienstleistung von außen ein
Kann der Betriebsrat mitbestimmen, wenn der Arbeitgeber ein Angebot für eine Dienstleistung von außen einholt, die in der Vergangenheit immer intern organisiert wurde. Es geht dabei selbstverständlich um einen neuen Kostenposten für den Arbeitgeber, durch den er Verbesserungen für die Arbeitnehmer verhindert.
Community-Antworten (5)
17.04.2018 um 12:29 Uhr
Angebote kann der AG sehr viele einholen ohne den BR zu fragen. Ggf handelt es sich um eine wirtschaftliche Angelegenheit. Da kann der WA seine Beratungsrechte geltend machen. Bei der konkreten Umsetzung können konkrete Rechte des BR ggf. betroffen sein. Handelt es sich um eine Betriebsänderung? Änderung von Arbeitsabläufen? Ergeben sich Versetzungen? Personalplanung..... Mir fällt viel ein. Hängt aber eben vom Einzelfall bei Euch ab
17.04.2018 um 16:25 Uhr
Zitat : .....die in der Vergangenheit immer intern organisiert wurde.....
Um welche Dienstleistung geht es denn ?
17.04.2018 um 16:44 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Es geht um die Organisation des Datenschutzes im Unternehmen. Das wurde in der Vergangenheit von Mitarbeitern im Haus im Rahmen einer "Beauftragung" erledigt, nun soll das eine externe Firma machen. Es kommt zu keiner Betriebsänderung, ändert keine Arbeitsabläufe, führt nicht zu Versetzungen. Meine Frage ist eher: Können wir irgendwelche Rechte geltend machen, wenn der Arbeitgeber da sehr viel Geld in die Hand nimmt, obwohl er immer sagt, er habe kein Geld.
17.04.2018 um 18:26 Uhr
Soweit ich weiß nicht ... und es stellt sich auch die Frage, ob man es denn überhaupt tun sollte. Denn Datenschutz kostet nunmal. Ich sehe da nicht, warum der Br das unbedingt Inhouse behalten will. Zumal entsprechende Schulungen fehlen dürften, wenn der AG bislang "nie Geld hatte".
18.04.2018 um 10:21 Uhr
Die Unternehmerische Freiheit ist ja wohl im GG verankert- oder? Wenn der Unternehmer meint, er will mit seinem Betrieb kein Geld verdienen (welches ja wohl der einzige Grund ist um ein Unternehmen zu haben) dann ist es seine Entscheidung. Ihr habt da gefälligst gar keine Rechte dran geltend zu machen.
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