Hallo Freunde,
Aufgrund verschiedener Arbeitsmodelle unter den Mitgliedern (Normalschicht, 3 Schicht) ist es nicht so leicht, sich in der Woche auf einen Tag zu verständigen.
Wenn man die Sitzung am Mittag führt, so kommt man dann auf einen teilweise 13 Stunden Arbeitstag.
Wäre es gesetzlich erlaubt oder muss man zusehen das man gewisse Zeiten nicht überschreitet?
Meines Wissens nach ist die Betriebsratstätigkeit keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Danke vorab für eure Antworten.