Hi Leute. Habe eine Frage.
Bin Bei den Betriebsratwahlen zum 2. "Ersatz" gewählt worden. Nach den 5 Mitgliedern die gewählt wurden.
Meine Frage: Muss der Betriebsrat die gewählten " Ersatz " Kandidaten zu den Betriebsratversammlungen einladen oder nicht?!
Es geht darum, den kündigungsschutz zu erhalten bei einer teilnahme als " Erstaz ".

Bin für jede Hilfe bzw. Antwort dankbar....