Erstellt am 15.04.2018 um 16:36 Uhr von kratzbürste
Was ist denn eine "freie" Liste und wer hält die Kandidaten der "unfreien" Liste gefangen?
Ansonsten kannst du so frei sein, weiterhin zu kandidieren.
Erstellt am 15.04.2018 um 16:57 Uhr von Thekla2410
"freie" Liste bedeutet unabhängig von einer Gewerkschaft.
Erstellt am 15.04.2018 um 16:59 Uhr von Thekla2410
Und worauf berufe ich mich, wenn ich meine Kandidatur nicht zurückziehe?
Erstellt am 15.04.2018 um 18:14 Uhr von kratzbürste
Auf § 8 BetrVG natürlich. Wer meint, du wärst nicht wählbar möge seinerseits seine Vermutung mit §§ untermauern.
Übrigens sind Gewerkschaft und BR zwei Paar Schuhe. Jede der beiden "Institutionen" hat seine Aufgaben. Sowohl BR (auch die, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind) als auch Gewerkschaft sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet.
Erstellt am 15.04.2018 um 18:41 Uhr von Thekla2410
Danke für Deine Antwort!
Ich bin ganz bei Dir, was die zwei paar Schuhe angeht. Leider wird das bei uns anders gelebt. Unsere zwei Gewerkschaften treten mit jeweils einer eigenen Liste an und liefern sich auch im BR eigentlich nur Kämpfe um Mitglieder.
Da mE BR-Arbeit unabhängig sein sollte, trete ich mit einer freien Liste an. Und das wird dann bei uns tatsächlich so genannt.
Und wenn man das so interpretieren möchte, dann sind die anderen Listen wohl unfrei...