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Einziger Kandidat für freie Liste soll ausgeliehen werden

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Thekla2410
Apr 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin der einzige Kandidat auf einer freien Liste für die BR-Wahl. Jetzt soll ich plötzlich ein Praktikum in einem Schwesternetrieb im Konzern machen. Kann ich meine Kandidatur trotzdem aufrecht erhalten? Ich werde weiterhin von meinem Betrieb bezahlt, verbleibe dort als Bestandsmitarbeiter. Ich habe die Vermutung, dass meine Kandidatur verhindert werden soll.

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Community-Antworten (5)

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kratzbürste

15.04.2018 um 18:36 Uhr

Was ist denn eine "freie" Liste und wer hält die Kandidaten der "unfreien" Liste gefangen?

Ansonsten kannst du so frei sein, weiterhin zu kandidieren.

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Thekla2410

15.04.2018 um 18:57 Uhr

"freie" Liste bedeutet unabhängig von einer Gewerkschaft.

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Thekla2410

15.04.2018 um 18:59 Uhr

Und worauf berufe ich mich, wenn ich meine Kandidatur nicht zurückziehe?

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kratzbürste

15.04.2018 um 20:14 Uhr

Auf § 8 BetrVG natürlich. Wer meint, du wärst nicht wählbar möge seinerseits seine Vermutung mit §§ untermauern.

Übrigens sind Gewerkschaft und BR zwei Paar Schuhe. Jede der beiden "Institutionen" hat seine Aufgaben. Sowohl BR (auch die, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind) als auch Gewerkschaft sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet.

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Thekla2410

15.04.2018 um 20:41 Uhr

Danke für Deine Antwort!

Ich bin ganz bei Dir, was die zwei paar Schuhe angeht. Leider wird das bei uns anders gelebt. Unsere zwei Gewerkschaften treten mit jeweils einer eigenen Liste an und liefern sich auch im BR eigentlich nur Kämpfe um Mitglieder. Da mE BR-Arbeit unabhängig sein sollte, trete ich mit einer freien Liste an. Und das wird dann bei uns tatsächlich so genannt. Und wenn man das so interpretieren möchte, dann sind die anderen Listen wohl unfrei...

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