Erstellt am 14.04.2018 um 09:01 Uhr von Pickel
Eine Kündigung bedarf dann keiner Genehmigung wenn sie fristgerecht ist. Danach ist das Arbeitsverhältnis vorbei.
Natürlich darf ein Chef seinen Ihm Untergebenen anweisen, eine bestimmte Einstellung nicht vorzunehmen.