Die Teilnehmer der Besprechung

Gesetzliche Form- oder Fristvorschriften für die monatlichen Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gibt es nicht. Teilnehmen darf und muss zum einen der Arbeitgeber und zum anderen sämtliche Betriebsratsmitglieder. Im Fall der Vertretung ist ein Ersatzmitglied zu stellen.

Das Monatsgespräch kann nicht durch ein 4-Augen-Gespräch zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsvorsitzenden ersetzt werden.

Wie können wir den BR-Vorsitzenden oder den Stellvertreter darauf hinweisen, dass das neue Gremium keine 4-Augen-Gespräche (Vorsitzender + Geschäftsführer oder Stellvertreter+ Geschäftsführer) wünscht. Wir möchten alle Informationen und mitbestimmen.