4-Augen-Gespräche
Die Teilnehmer der Besprechung
Gesetzliche Form- oder Fristvorschriften für die monatlichen Besprechungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gibt es nicht. Teilnehmen darf und muss zum einen der Arbeitgeber und zum anderen sämtliche Betriebsratsmitglieder. Im Fall der Vertretung ist ein Ersatzmitglied zu stellen.
Das Monatsgespräch kann nicht durch ein 4-Augen-Gespräch zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsvorsitzenden ersetzt werden.
Wie können wir den BR-Vorsitzenden oder den Stellvertreter darauf hinweisen, dass das neue Gremium keine 4-Augen-Gespräche (Vorsitzender + Geschäftsführer oder Stellvertreter+ Geschäftsführer) wünscht. Wir möchten alle Informationen und mitbestimmen.
Community-Antworten (10)
12.04.2018 um 11:54 Uhr
"Wie können wir den BR-Vorsitzenden oder den Stellvertreter darauf hinweisen, dass das neue Gremium keine 4-Augen-Gespräche (Vorsitzender + Geschäftsführer oder Stellvertreter+ Geschäftsführer) wünscht. Wir möchten alle Informationen und mitbestimmen."
Grundsätzlich: Durch Reden
Rechtlich: Gar nicht (Ausnahme: BRV bzw. BRVS wählen, die sich an diesen Wunsch halten)
12.04.2018 um 12:06 Uhr
Rechtlich gar nicht?
Naja - ihr könnt beschließen, dass das Monatsgespräch zukünftig so geführt wird, wie es das Gesetz vorsieht. Und da steht Arbeitgeber und Betriebsrat. .... Wäre nur der BRV gemeint, würde es da auch stehen.
Wendet euch direkt an den AG und fordert ihn auf, das Gespräch mit euch zu führen, da seine 4-Augenbesprechung nicht das Monatsgespräch ist.
12.04.2018 um 12:19 Uhr
Mein Verständnis der Frage war: "BRV / BRVS sollen (abgesehen vom Monatsgespräch) keine 4 Augen-Gespräche mit dem GF durchführen". Und das läßt sich mWn rechtlich nicht machen.
12.04.2018 um 12:22 Uhr
Der BRV ist der Ansprechpartner des AG und bekommt natürlich Informationen. Diese muss er ans Gremium weiter geben. Passiert dies nicht liegt es an Euch einen anderen zu wählen!
12.04.2018 um 12:30 Uhr
Darum geht es, ja man bekommt Informationen. Der BR möchte sich aber sein eigenes Urteil bilden, ungefiltert und unzensiert.
12.04.2018 um 13:07 Uhr
§ 74 Abs 1 BetrVG: "Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen." Da steht "Betriebsrat" und nicht "Vorsitz". Wen Ihr als betriebsrat zum Monatsgespräch schickt, ist Euch überlassen. Ihr könnt auch alle gehen, wenn das machbar ist. Ich empfehle Euch, diese Frage in Eurer Geschäftsordnung zu regeln.
12.04.2018 um 13:15 Uhr
meraluna wenn ihr meint, dass Euer Vorsitz nicht funktioniert dann abwählen ist kein vom Gott gegebenes Amt! Beim Monatsgespräch haben alle BRM das Recht dabei zu sein. Da braucht man nix in der GO regeln.
12.04.2018 um 13:58 Uhr
Würde eine Geschäftsordnung für den Betriebsrat machen und genau so Festlegen wer, was,wann macht. Unter anderem auch Monatsgespräch mit dem kompletten Gremium
12.04.2018 um 15:10 Uhr
Aber auch eine GO kann m.E. nicht festlegen, dass außerhalb des Monatsgesprächs 4-Augen-Gespräche mit dem AG untersagt sind. Jedes BRM kann zu jeder Zeit mit dem AG sprechen, wenn der AG das mitmacht. Jedes BRM hat die Möglichkeit selber BR-Arbeit zu machen und dazu gehört auch der Austausch mit dem AG
12.04.2018 um 15:14 Uhr
Das hat in der GO nichts zu suchen. Da es rechtlich geregelt ist, braucht man es in eine GO nicht rein schreiben, bzw. kann auch nichts anderes beschließen.
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