Hallo zusammen,

ich will gleich zur Sache kommen,

kann ein BRV oder dessen Stellvetreter Gespräche mit der Geschäftsleitung unter 4-Augen führen?
Laut einem Handout konnte ich dies nachlesen:
Der Vorsitzende darf natürlich über die Willenserklärungen des Betriebsrats hinaus seine Meinung auch gegenüber Dritten, z. B. dem Arbeitgeber, äußern.

Zu o. g. Satz, mir geht es im Kern darum, das ja letztlich JEDER MA ein Gespräch mit der Geschäftsleitung führen kann (sofern das Thema AG und MA betrifft und dazu vorgelassen wird). Denn solange der BRV seine MEINUNG zu einem Thema äußern darf, so lange darf dies ja wohl letztlich auch der AG.

Natürlich hat es sicherlich einen "schlechten Beigeschmack" bei MA oder gar BRs hat, die gesehen haben, wenn der BRV ins Büro der Geschäftsleitung alleine geht.

Ist aber die Frage wie IHr oder bzw. das Gesetz das sieht