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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gespräche des BRVs unter 4-Augen mit der Geschäftsleitung

K
korkely
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich will gleich zur Sache kommen,

kann ein BRV oder dessen Stellvetreter Gespräche mit der Geschäftsleitung unter 4-Augen führen? Laut einem Handout konnte ich dies nachlesen: Der Vorsitzende darf natürlich über die Willenserklärungen des Betriebsrats hinaus seine Meinung auch gegenüber Dritten, z. B. dem Arbeitgeber, äußern.

Zu o. g. Satz, mir geht es im Kern darum, das ja letztlich JEDER MA ein Gespräch mit der Geschäftsleitung führen kann (sofern das Thema AG und MA betrifft und dazu vorgelassen wird). Denn solange der BRV seine MEINUNG zu einem Thema äußern darf, so lange darf dies ja wohl letztlich auch der AG.

Natürlich hat es sicherlich einen "schlechten Beigeschmack" bei MA oder gar BRs hat, die gesehen haben, wenn der BRV ins Büro der Geschäftsleitung alleine geht.

Ist aber die Frage wie IHr oder bzw. das Gesetz das sieht

2.665033

Community-Antworten (33)

Z
Zappelmann

30.03.2016 um 13:42 Uhr

+++ Natürlich hat es sicherlich einen "schlechten Beigeschmack" bei MA oder gar BRs hat, +++ die gesehen haben, wenn der BRV ins Büro der Geschäftsleitung alleine geht.

Oh, euer Vertrauensverhältnis ist über aller Maßen Geil! Macht weiter so ...

O
outofmemory

30.03.2016 um 13:55 Uhr

Also der BRV ist genauso ein BRM wie alle anderen auch, bloss das sein/ihr Kopf etwas weiter rausragt, da er/sie der Hauptansprechpartner vom AG ist. Wie handhaben wir dies? Also wir nehmen nicht alle BRM zu einem Gespräch beim Geschäftsführer und einem Mitglied der Geschäftsführung. Bein uns sind es meistens 2. Und wenn es dort etwas zuverhandeln gibt, dann gibt es für diejenigen einen Handlungsspielraum, was verhandelt werden darf und was nicht. Es kann dabei natürlich mal passieren, das man sich vielleicht auch mal geringfügig auserhalb der Vorgabe bewegt. Diese Abweichung muss jedoch schlussendlich das Gremium NACHTRÄGLICH befürworten werden oder es muss nochmal nachverhandelt werden. Das A und O dieser Geschichte ist aber Transparenz! Also würde ich doch vorschlagen/erwarten, dass wenn solche Gespräche stattfinden, darüber auch berichtet wird. Dies ist bei uns ein ständiger Punkt auf der Tagesordung. So sollten alle wissen was läuft, können Nachfragen stellen und sich auch eine vernünftige Meinung bilden.....

M
Mattes

30.03.2016 um 14:16 Uhr

Bei uns läuft es ähnlich wie bei outofmemory....

Nur das ich auch recht viele Einzelgespräche mit unserer Leitung habe. Die Gespräche dienen vor allem der Informationen über laufenden Projekte und ob der BR involviert werden muss oder nicht etc. die Gespräche können sehr vielseitig sein. Das einzige was in den Gesprächen nicht vor kommt sind Zusagen oder Erklärungen.

G
gironimo

30.03.2016 um 17:03 Uhr

Was macht der BRV, wenn der Chef plötzlich in der Tür des BR-Büros steht und sagt: "haben Sie mal einen Moment Zeit".....

Bei uns besteht die 2 Personenregelung - aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Wir bauen da auf Transparenz und Offenheit. Klappt eigentlich ganz gut.

B
bürgermeister

31.03.2016 um 13:45 Uhr

Ich muss sagen an einem vier Augengespräch mit der Geschäftsleitung ist nix falsch und ab und an gar nicht mal so verkehrt.In solchen Gesprächen erfährt man manchmal mehr wie auf anderen Wegen.Kommt auch meistens auf das Thema an worüber man spricht ,klar bei manchen sachen gehts du einfach nicht allein hin.Aber ansonsten sehe ich nix verwerfliches daran

P
Pjöööng

31.03.2016 um 15:44 Uhr

Oh Skandal!

Ich habe den Arbeitgeber sogar schon häufiger dahingehend beraten, wie er einen Antrag stellen sollte, damit er eine Chance hat, dass dieser die Zustimmung des gremiums bekommt.

C
celestro

31.03.2016 um 16:46 Uhr

Und wieso berät man den AG da ? Und was für Anträge stellt er ans Gremium ? Also abgesehen von den "Anhörungen" ?

B
betriebsratten

31.03.2016 um 17:10 Uhr

@ gironimo-genau so !! Wobei man als Vorsitzender da Vor- und Nachteile hat. Vorteil: Man kann sich hinter seinem Gremium verschanzen: "Chef....das geht so nie durch..." Nachteil: Letztendlich ist der Vorsitzende am Ende des Tages der Überbringer der Mehrheitsmeinung des Gremiums-auch wenn er selbst tausendmal eine andere Auffassung hat. Beides weiss man vorher.... Grüße von den Betriebsratten

P
Pjöööng

31.03.2016 um 17:23 Uhr

Zitat (celestro): "Und wieso berät man den AG da ?"

Wieso denn nicht? Lässt sich in aller Regel unter dem Punkt "vertrauensvolle Zusammenarbeit" zusammenfassen.

Zitat (celestro): "Und was für Anträge stellt er ans Gremium ?"

Cool! Endlich mal wieder eine Frage aus "BetrVG for bloody beginners". Er stellt z.B. Anträge auf Zustimmung nach § 99, oder Antrag auf Zustimmung zu einer BV nach § 77.

Zitat (celestro): "Also abgesehen von den "Anhörungen" ?"

Ganz schön schlau von Dir! Du hattest erwartet, dass ich mit "Bei einer Anhörung stellt er doch keinen Antrag." antworte, weil ich nicht an den § 103 denke? Habe ich aber getan...

G
Globus

31.03.2016 um 18:13 Uhr

da möchte ich doch noch mal nach haken...

"Er stellt z.B. Anträge auf Zustimmung nach § 99, oder Antrag auf Zustimmung zu einer BV nach § 77."

ersteres ok - obwohl der AG dieses ja beherrschen sollte... Was genau meinst du mit Zustimmung zu einer BV?

Berätst du, wie er formuliert, damit der BR nicht verhandeln möchte? Und verkaufst du das deinem Gremium dann auch so?

P
Pjöööng

31.03.2016 um 18:33 Uhr

Celestros Frage war meines Erachtens unabhängig von meinem Hinweis auf meine "Beratung" zu verstehen. Sonst ergäbe ja die Erwähnung von Anhörungen gar keinen Sinn.

G
Globus

31.03.2016 um 19:04 Uhr

naja, aber darum geht es mir gerade nicht. Würde meine Frage schon gerne von dir beantwortet wissen...

P
Pjöööng

31.03.2016 um 19:23 Uhr

Welche Frage genau?

G
Globus

31.03.2016 um 19:27 Uhr

ok, all meine Fragen...:

"ersteres ok - obwohl der AG dieses ja beherrschen sollte... Was genau meinst du mit Zustimmung zu einer BV?

Berätst du, wie er formuliert, damit der BR nicht verhandeln möchte? Und verkaufst du das deinem Gremium dann auch so?"

C
celestro

31.03.2016 um 19:33 Uhr

"Wieso denn nicht? Lässt sich in aller Regel unter dem Punkt "vertrauensvolle Zusammenarbeit" zusammenfassen."

Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit soll (nach meinem Verständnis) zwischen AG und Gremium stattfinden und nicht zwischen AG und BRV. Und auch wenn man jetzt argumentieren könnte "na die beiden müssen doch dann auch zusammen arbeiten", so ist der BRV ein Vertreter der AN und gerade NICHT des AG. Ein BRV, der einen AG berät, um Anträge besser im Gremium durchzukriegen ... klingt für mich nach ziemlichem Interessenskonflikt.

"Ganz schön schlau von Dir! Du hattest erwartet, dass ich mit "Bei einer Anhörung stellt er doch keinen Antrag." antworte, weil ich nicht an den § 103 denke?"

Nein, darauf zielte die Frage nicht ab. Es war einfache Neugier, weil bei uns außer den "normalen Anhörungen" rund um Versetzung, Einstellung, Kündigung, Umgruppierung praktisch nichts vom AG rein kommt. Gut, BV ist mir nicht gleich eingefallen. Kommt aber auch extrem selten vor.

Ich war nur neugierig und wollte was dazu lernen. ;-)

P
Pjöööng

01.04.2016 um 13:31 Uhr

Zitat (Globus): "Was genau meinst du mit Zustimmung zu einer BV?"

Damit meine ich, dass der BR einen Beschluss fasst der BV zuzustimmen und den BRV damit legitimiert, diese zu unterschreiben.

Zitat (Globus): "Berätst du, wie er formuliert, damit der BR nicht verhandeln möchte?"

Haha, das wäre wirklich hinterhältig und entspricht nicht meiner Einstellung von vertrauensvoller Zusammenarbeit. Schon erstaunlich auf was für Ideen Du kommst.

Zitat (Globus): "Und verkaufst du das deinem Gremium dann auch so?"

N/A

Zitat (celestro): "Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit soll (nach meinem Verständnis) zwischen AG und Gremium stattfinden und nicht zwischen AG und BRV."

Das hat schon etwas schizophrenes. Der BRV, sozusagen "Auge, Ohr und Mund" des BR soll nicht vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten? Für mich absolut unverständlich wie das gehen soll.

Zitat (celestro): "so ist der BRV ein Vertreter der AN und gerade NICHT des AG"

Meiner Kenntnis nach ist der BRV der Vertreter des BR.

Zitat (celestro): "Ein BRV, der einen AG berät, um Anträge besser im Gremium durchzukriegen ... klingt für mich nach ziemlichem Interessenskonflikt."

Welche Interessen kollidieren da nach Deiner Meinung?

Zitat (celestro): "außer den "normalen Anhörungen" rund um Versetzung, Einstellung, Kündigung, Umgruppierung"

Gerade da gibt es doch keine Anhörung...

G
Globus

01.04.2016 um 15:51 Uhr

Du windest dich...

Du schriebst: "Er stellt z.B. Anträge auf Zustimmung nach § 99, oder Antrag auf Zustimmung zu einer BV nach § 77." Hierbei berätst du den AG nach deinen Angaben...

Das hat ja wohl nichts mit der legitimierten Unterschrift eines BRV unter einer BV zu tun... Noch einmal, wie kann ich mit die Beratung für den Antrag des AG auf Zustimung zu einer BV vorstellen?

P
Pjöööng

01.04.2016 um 16:26 Uhr

Ich winde mich überhaupt nicht, nur Deine Frgaen scheinen nicht zielführend zu sein.

Zitat (Globus):

Du schriebst: "Er stellt z.B. Anträge auf Zustimmung nach § 99, oder Antrag auf Zustimmung zu einer BV nach § 77." Hierbei berätst du den AG nach deinen Angaben...<

Aufmerksames Lesen ist keine Deiner Kernkompetenzen? Meine Antwort 11 wolltest Du ja nicht zur Kenntnis nehmen, wäre aber dennoch hilfreich.

Zitat (Globus): "Noch einmal, wie kann ich mit die Beratung für den Antrag des AG auf Zustimung zu einer BV vorstellen?"

Keine Ahnung! Da hast Du zwei Bausteine zusammengefügt, die ich so nicht zusammengefügt hatte.

Aber lass ich mal Deine Fragen beiseite und versuche das zu beantworten, was Du möglicherweise mit Deinen Fragen bezwecken wolltest. Falls Deine Frage einfach gewesen wäre: Wie sieht denn so eine Beratung aus?", dann hätte ich Dir möglicherweise so etwas ähnliches wie "Wenn er z.B. einen Ausschreibungsverzicht haben will, dann kann es sein, dass ich ihm gleich mitteile dass mit dieser Begründung der Ausschreibungsverzicht im Gremium vermutlich keine Mehrheit finden wird und er besser sofort ausschreibt statt erst noch mit dem fruchtlosen Versuch eines Ausschreibungsverzichtes Zeit zu verlieren. Bei einer BV kann es Themen geben, bei denen er es gar nicht erst versuchen sollte. Oder ich rate ihm, andere Schwerpunkte zu setzen. Und das ein oder andere Mal ist es auch einfach so, dass ich ihm rate sein Anliegen etwas geschickter darzustellen. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich."

G
Globus

01.04.2016 um 16:58 Uhr

Deine Antwort 11 hat mit meiner Frage (meinen Fragen) nichts zu tun - in meinen Augen...

Wo genau ist der Unterschied (rein sachlich) zwischen:

  1. "...wie kann ich mit die Beratung für den Antrag des AG auf Zustimung zu einer BV vorstellen?..."

  2. "Wie sieht denn so eine Beratung aus?"

Wobei "mit" = "mir" (vertippt halt)

P
Pjöööng

01.04.2016 um 17:01 Uhr

Globus, wollen wir hier tatsächlich "Semantik für Anfänger" machen.

Erkennst Du nicht, dass Du mit Deiner Formulierung eine Einschränkung auf einen bestimmten Teilaspekt machst (den ich zudem überhaupt nicht genannt habe)?

G
Globus

01.04.2016 um 17:06 Uhr

hmmmm...

"Oh Skandal!

Ich habe den Arbeitgeber sogar schon häufiger dahingehend beraten, wie er einen Antrag stellen sollte, damit er eine Chance hat, dass dieser die Zustimmung des gremiums bekommt. Antwort 6 Erstellt am 31.03.2016 um 13:44 Uhr von Pjöööng 270755 Antwort bearbeiten"

in Verbindung mit:

"...Cool! Endlich mal wieder eine Frage aus "BetrVG for bloody beginners". Er stellt z.B. Anträge auf Zustimmung nach § 99, oder Antrag auf Zustimmung zu einer BV nach § 77. ...

Antwort 9 Erstellt am 31.03.2016 um 15:23 Uhr von Pjöööng"

Nachtrag: Ich wollte nur diesen einen Teilaspekt hinterfragen. Genau die Sache mit der BV... Weil mir das mit dem 99er noch nachvollziebar war, mußte ich zwangsläufig das mir nicht einleuchtende hinterfragen, und das habe ich gemacht.

Du hast geantwortet - schön, ich würde allerdings in dieser Sache nicht so aggieren wie du. Nicht unter vier Augen....

Aber da du ja allwissend bist, und deine Aura anscheinend über das ganze BetrVG hell leuchtet, wirst du Recht haben und alle BRV sollten so handeln - abseits von Verhandlungen mit dem AG... Selbstverständlich unter dem Licht der vertrauensvollen Zusammenarbeit ;-)

P
Pjöööng

01.04.2016 um 17:11 Uhr

Globus,

ich denke es ist besser wenn ich es aufgebe mit Dir zu diskutieren. Du ignorierst mir zuviel.

G
Globus

01.04.2016 um 17:18 Uhr

ne ne, ich ignoriere gar nichts...

Im Gegenteil... ich nehme dich beim Wort... oder hast du eine andere Wahrnehmung bei dem was ich schreibe?

Wenn ja, warum? Ich zitiere dich und frage dich. Glaubst du ich habe dich missverstanden?

C
celestro

01.04.2016 um 18:53 Uhr

"Meiner Kenntnis nach ist der BRV der Vertreter des BR."

Der BRV vertritt den BR im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Außerhalb der Beschlüsse ist der BRV ein BRM und damit Vertreter der Arbeitnehmer. Er / Sie sollte also die Interessen der AN im Blick haben und nicht dem AG dabei helfen, seine Interessen im BR besser durchzubekommen.

"Welche Interessen kollidieren da nach Deiner Meinung?"

Die der AN (vertreten durch den BRV) und die des AG.

"Gerade da gibt es doch keine Anhörung..."

wird von unserem BRV alles "Anhörung" genannt. Mag durchaus sein, daß die Wortwahl völlig falsch ist. Bin aber eh schon der Korinthenk. im BR ... wenn ich jetzt noch die Wortwahl ständig bemängeln / korrigieren würde ...

P
Pjöööng

02.04.2016 um 14:55 Uhr

Zitat (celestro): "und nicht dem AG dabei helfen, seine Interessen im BR besser durchzubekommen"

Jetzt verdrehst Du aber den Sinn...

G
Globus

02.04.2016 um 16:02 Uhr

nee, du!

"Der BRV vertritt den BR im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Außerhalb der Beschlüsse ist der BRV ein BRM und damit Vertreter der Arbeitnehmer. Er / Sie sollte also die Interessen der AN im Blick haben und nicht dem AG dabei helfen, seine Interessen im BR besser durchzubekommen."

Bitte Zitate nicht aus dem Zusammenhang reißen...

P
Pjöööng

02.04.2016 um 16:33 Uhr

Globus: 270876

G
Globus

02.04.2016 um 16:35 Uhr

du bist witzig... :-D

C
celestro

03.04.2016 um 01:29 Uhr

Zitat (Pjöööng):

"Jetzt verdrehst Du aber den Sinn..."

Das sehe ich nicht so:

Zitat (Pjöööng):

"Und das ein oder andere Mal ist es auch einfach so, dass ich ihm rate sein Anliegen etwas geschickter darzustellen."

Du besprichst mit ihm SEIN Anliegen und hilfst ihm dabei wie ER es besser im Gremium durchbekommt.

Weiß nicht, wo ICH da angeblich den Sinn verdrehen sollte ...

P
Pjöööng

03.04.2016 um 22:20 Uhr

Zitat (Celestro): "Du besprichst mit ihm SEIN Anliegen und hilfst ihm dabei wie ER es besser im Gremium durchbekommt."

Selbstverständlich bespreche ich mit ihm sein Anliegen. Und ich helfe ihm wohl eher dass sich das Gremium überhaupt mit dem Kern seines Anliegens beschäftigt.

C
celestro

04.04.2016 um 12:51 Uhr

Klang für mich ganz anders, aber o.k. !

Und wieso können solche Dinge nicht in den Monatsgesprächen "besprochen" werden, wo dann auch direkt das ganze Gremium dabei ist ?

Könnte ja ruhig von Dir "moderiert" werden, bzw. Du diese "Beratung" in diesem Rahmen dann stattfinden lassen.

P
Pjöööng

04.04.2016 um 16:21 Uhr

Zitat (celestro): "Und wieso können solche Dinge nicht in den Monatsgesprächen "besprochen" werden, wo dann auch direkt das ganze Gremium dabei ist ?"

Habe ich gesagt, dass sie das nicht können?

Allerdings hat ein Austausch unter vier Augen auch seine Vorteile, man kann Dinge erheblich zwangloser formulieren und leichter ausloten. Nicht umsonst geht das Gerücht, dass schwierige Verhandlungen häufig dann wieder einen Schub bekommen, wenn die Verhandlungsführer auf der Toilette waren.

C
celestro

04.04.2016 um 17:32 Uhr

Was wieder zu dem Punkt führt, den ich persönlich nicht haben möchte. Das nämlich der BRV mehr wird, als nur der "Sprecher" des BR.

Aber gut, diesbezüglich werden wir vermutlich niemals übereinkommen.

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