Sicherheitsfachkraft
Hallo, vll könnt Ihr mir in folgender Sache ein bisschen weiterhelfen.
Einer unserer 2 Sicherheitsbeauftragter geht im November in Rente. Als Nachfolger für ihn wurde ich vom Personalrat vorgeschlagen. Alle Kollegen in den Abteilungen haben dieses auch sehr begrüßt und meinten alle ich wäre der richtige für den Posten. Unsere Werkleitung hat das auch sehr begrüßt und mich sofort zu einer fortbildung im November angemeldet. Da ich den arbeitsschutz wohl doch zu ernst nehme, hat sich die Führung jetzt gedacht sie möchte doch einen anderen Kollegen als Sicherheitsbeauftragten.
Einen kollegen der erst seit kurzem im Betrieb ist. Und der die Sache wohl etwas lockerer sieht.
Der personalrat und die Kollegen können diese Entscheidung nicht nachvollziehen.
Welche möglichkeiten haben wir als personalrat hier mitzuwirken? Kann der Arbeitgeber seine Entscheidung trotz Zusage einfach so ändern.
Community-Antworten (1)
12.04.2018 um 09:04 Uhr
Personalrat? Oder meinst du Betriebsrat? Da gibt es große Unterschiede! Als Betriebsrat habt ihr ein Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung des Sicherheitsbeauftragten.
Guckst du: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/betriebliche-mitbestimmung-im-arbeitsschutz-352-mitbestimmung-und-mitwirkung-bei-der-bestellung-des-sicherheitsbeauftragten_idesk_PI10413_HI1383764.html Das gilt jedoch nur für den Betriebsrat und nicht für den Personalrat!
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