Hallo, ich habe eine Frage. Ein Arbeitnehmer hat gefragt ob er den Betriebsrat und die JAV wählen darf. Er ist Azubi. Ich habe leider nichts gefunden. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank im voraus
Erstellt am 11.04.2018 um 11:19 Uhr von Pjöööng Normalerweise fallen die Wahlen doch nicht zusammen! Selbst wenn Ihr beides im selben Zeitraum wählt, solltet Ihr die beiden Wahlen strikt getrennt durchführen!
Erstellt am 11.04.2018 um 11:53 Uhr von samira Aber ja - wenn er über 18 ist, kann er JAV und BR wählen. Nur doppelte Amtsmitgliedschaft geht nicht.