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Konstituierende Sitzung GBR

T
Tiramisu
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, unseren GBR gibt es schon ......Frage muss ich nicht auch in der neuen Amtsperiode den Vorsitz/Stellvertreter neu wählen??? Viele Grüße Marion

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Community-Antworten (2)

S
samira

10.04.2018 um 20:02 Uhr

Einige meinen ja (z.B. Kommentar Däubler). Ich meine eher nein; es gibt ja keine klare Linie des Amtswechsels. Jeder Betrieb hat einen anderen Amtszeitwechsel und zwischendurch gibt es u.U. auch noch Wahlen und Zu- und Abgänge. Meine Meinung: Nur dann, wenn die Mehrheit einen neuen Vorsitzenden wählen will, oder dieser sein BR-Amt verliert.

B
BRHamburg

12.04.2018 um 08:18 Uhr

Ich würde als Vorsitzender den Punkt einfach in der ersten Sitzung nach der Wahlperiode auf die Tagesordnung setzen.

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