Konstituierende Sitzung GBR
Hallo, unseren GBR gibt es schon ......Frage muss ich nicht auch in der neuen Amtsperiode den Vorsitz/Stellvertreter neu wählen??? Viele Grüße Marion
Community-Antworten (2)
10.04.2018 um 20:02 Uhr
Einige meinen ja (z.B. Kommentar Däubler). Ich meine eher nein; es gibt ja keine klare Linie des Amtswechsels. Jeder Betrieb hat einen anderen Amtszeitwechsel und zwischendurch gibt es u.U. auch noch Wahlen und Zu- und Abgänge. Meine Meinung: Nur dann, wenn die Mehrheit einen neuen Vorsitzenden wählen will, oder dieser sein BR-Amt verliert.
12.04.2018 um 08:18 Uhr
Ich würde als Vorsitzender den Punkt einfach in der ersten Sitzung nach der Wahlperiode auf die Tagesordnung setzen.
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