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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwerbehinderte Kollegin

F
Frühling18
Apr 2018 bearbeitet

Unsere schwerbehinderte Kollegin arbeitet als Küchenhilfe. Allerdings ist sie damit total überfordert, da zu viele Aufgaben anfallen, die sie nicht leisten kann.(geistig) Wir sind ein Einzelhandelsunternehmen, die Kollegin hat bei uns gelernt. War nach einem Autounfall schon in mehreren Abteilungen tätig. Leider hat es in keiner Abteilung gepasst. Kundenkontakt geht nicht. Selbst in der Warenauszeichnung war sie überfordert.

Wir würden ihr so gerne helfen. Hat jemand Erfahrung wo wir ansetzen könnten ??

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Community-Antworten (2)

H
HaroldH

10.04.2018 um 17:32 Uhr

Hallo Frühling18,

als erstes wäre wichtig zu wissen, ob euer Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung hat. Wenn ja, diese natürlich sofort kontaktieren! Eine gut geschulte SBV weiß, was dann zu tun ist. Wenn es keinen gibt, kann das örtliche Integrationsamt helfen, sowohl mit Wissen als auch finanziell. Einfach gesagt hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer Recht auf einen Arbeitsplatz, auf dem er seine Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten kann. Der Arbeitnehmer könnte dem Arbeitgeber (zB während eines beruflichen Eingliederungsmanagements) darlegen, wie sein Arbeitsplatz aussehen sollte, und der Arbeitgeber sollte dem nachgeben, außer er kann zeigen, dass es ihm nicht möglich oder zumutbar (was sich aber oft als schwierig herausstellt). Viel Glück!

E
Erbsenzähler

10.04.2018 um 17:43 Uhr

Nehmt mit den Integrationsamt kontakt auf. Die haben sehr gute Fachkräfte die euch beraten können. So konnten wir einen Kollegen mal vor Jahre helfen.

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