Bin seit kurzem freigestellter BRV. Hatte vor Jahren eine berfristete Funktionszulage. Diese wurde 2014 vom neuen Geschäftsführer nicht mehr gezahlt. Immer wieder wurde mir in persönlichen Gesprächen die Zulage wieder in Aussicht gestellt, unter gewissen Vorraussetzungen, die von mir auch erfüllt wurden.
Die Zulage war eine Funktionszulage als Brandschutzbeauftragter. Damals habe ich der GF gesagt, dass ich bei nicht Zahlung der Zulage die Funktion auch ruhen lasse, was ich auch so praktiziert habe. Im Hauseigenen Intranet ist nach wie vor mein Name als Funktionsinhaber aufgeführt. Neu bestellt wurde hier niemand.
Habe ich evtl. jetzt nach Freistellung bwieder Anspruch auf diese Zulage?