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Entgelt bei Freistellung

S
Schreiber67
Apr 2018 bearbeitet

Bin seit kurzem freigestellter BRV. Hatte vor Jahren eine berfristete Funktionszulage. Diese wurde 2014 vom neuen Geschäftsführer nicht mehr gezahlt. Immer wieder wurde mir in persönlichen Gesprächen die Zulage wieder in Aussicht gestellt, unter gewissen Vorraussetzungen, die von mir auch erfüllt wurden. Die Zulage war eine Funktionszulage als Brandschutzbeauftragter. Damals habe ich der GF gesagt, dass ich bei nicht Zahlung der Zulage die Funktion auch ruhen lasse, was ich auch so praktiziert habe. Im Hauseigenen Intranet ist nach wie vor mein Name als Funktionsinhaber aufgeführt. Neu bestellt wurde hier niemand. Habe ich evtl. jetzt nach Freistellung bwieder Anspruch auf diese Zulage?

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Community-Antworten (9)

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takkus

10.04.2018 um 13:07 Uhr

Gilt irgendein Tarifvertrag, Haustarifvertrag in dem solche Zulagen verankert sind?

S
Schreiber67

10.04.2018 um 13:14 Uhr

Haustarif besteht. Funktionszulagen sind hier jedoch nicht beinhaltet. Diese werden außertariflich vergeben. Es bestehen jedoch vergleichbare Funktionsträger mit entsprechenden Zulagen.

K
kratzbürste

10.04.2018 um 13:28 Uhr

Ist doch eigentlich klar - du gehst zur Geschäftsleitung und sagst, dass du den Job machst, wenn du die Zulage bekommst oder eben nicht. Anderenfalls könntest du auch durchblicken lassen, dass sich der BR damit befassen könnte, dass auf dem Papier (für die Aufsichtsbehörde ) zwar jemand benannt ist, der faktisch den Posten aber nicht bekleidet.

S
Schreiber67

10.04.2018 um 13:47 Uhr

bin freigestellt, warum sollte ich den Job machen?

T
takkus

10.04.2018 um 13:57 Uhr

Mit deinem Post ist die Eingangsfrage selbst beantwortet und somit abschließend geklärt.

R
rsddbr

10.04.2018 um 14:04 Uhr

Die Freistellung hat doch mit der Funktion als Brandschutzbeauftragter nichts zu tun. Daher ist die Frage, ob dir jetzt nach Freistellung die Zulage zusteht, völlig daneben. Die Zulage scheint nach deiner Aussage an die Funktion gebunden. Somit steht sie dir zu, wenn du die Funktion erfüllst. Im Zweifel kannst du schriftlich deinen Arbeitgeber darüber unterrichten, dass du kein Brandschutzbeauftragter mehr bist. Sollte die Zulage irgendwo vertraglich (tariflich, BV etc.) vereinbart sein, kannst du sie wohl auch einfordern und einklagen. Aber das hat alles überhaupt nichts damit zu tun, ob du als Betriebsratsmitglied freigestellt bist oder nicht.

T
takkus

10.04.2018 um 14:55 Uhr

@rsddbr: Vor allem will er den Job ja auch gar nicht machen. Aber fragt, ob ihm die Zulage zusteht, die 2014 mal angesprochen wurde. Ich brech ab vor lachen.....

P
Pjöööng

10.04.2018 um 15:06 Uhr

Den Sinn dieser Zulage mag verstehen wer will...

"Damals habe ich der GF gesagt, dass ich bei nicht Zahlung der Zulage die Funktion auch ruhen lasse, was ich auch so praktiziert habe." So geht das schon mal gar nicht! Der Brandschutzbeauftragte ist schriftlich zu bestellen und damit geht kein "habe ich gesagt dass...".Sie froh dass es in der Zwischenzeit offensichtlich keinen Brand bei Euch gegeben hat

P
Pickel

10.04.2018 um 15:52 Uhr

Schade wenn solche Menschen den Vorsitz eines Betriebsrates übernehmen.

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