Erstellt am 09.04.2018 um 12:14 Uhr von rsddbr
Das kommt darauf an...
Der Betriebsrat kann in der Mitbestimmung sein, wenn nach Betriebsverfassungsgesetz durch die neuen Tätigkeiten eine Versetzung vorliegt.
Der Betriebsrats kann auch bei den Schulungsmaßnahmen in der Mitbestimmung sein.
Ob dies der Fall ist, kann nur der Betriebsrat anhand der konkreten Situation in eurem Betrieb beurteilen.
Erstellt am 09.04.2018 um 22:29 Uhr von MaJoK
Sorry, das hört sich an wie ein Lehrstoff. Den gibt es sicher schon Jahrzehnte oder länger.
Was will der Betriebsrat dabei mitbestimmen?
Sollte der Lehrstoff nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoßen,dürfte der Betriebsrat außen vor sein.
Erstellt am 10.04.2018 um 08:55 Uhr von titapropper
Bei der Delegation der ärztlichen Tätigkeiten ist der BR nicht in der Mitbestimmung. Es handelt sich hierbei nicht um das Ordnungsverhalten von Mitarbeitern im Betrieb, sondern um innerbetriebliche Abläufe und Arbeitsanweisungen. Einzig bei den einzelnen Schulungsmaßnahmen kann ein Mitbestimmungsrecht i.S. der §96 ff bestehen.