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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der Chef ohne meine Zustimmung Kollegen über meine Krankheit informieren?

L
lauraline12345
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, eine liebe Kollegin und Freundin von mir hat gestern einen Schlaganfall erlitten, ich habe unseren Chef darüber informiert und er hat umgehend eine E-Mail an alle Kollegen verfasst. Dies ist sicherlich nicht im Sinne der Betroffenen. Darf er das einfach? Gibt es nicht hier auch eine Schweigepflicht? Schließlich wäre sie j anicht einmal verpflichtet gewesen, ihm zu sagen, was genau sie hat. So war der Wortlaut der Mail:

Liebe Kollegen,

ich muss Sie leider darüber informieren das unsere Kollegin xxx am Wochenende einen Schlaganfall hatte. Über die Schwere kann ich noch nichts sagen. Ich melde mich sobald ich mehr weiß.

Ihnen allen, trotz der wiederum traurigen Nachricht, einen erfolgreichen Wochenstart

13.32206

Community-Antworten (6)

T
takkus

09.04.2018 um 12:21 Uhr

Und warum hast Du ihm das Krankheitsbild geschildert? hat Dich diene liebe Kollegin und Freundin explizit darum gebeten?

B
BerlinerBär

09.04.2018 um 12:29 Uhr

Dein Chef hat sich hier einen extrem schweren Datenschutzverstoß geleistet.

Wenn dieser Fall der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden sollte, bekommt dein Chef ganz schönen Ärger.

G
ganther

09.04.2018 um 12:49 Uhr

lauraline12345 kann aber genauso Ärger bekommen....

L
lauraline12345

09.04.2018 um 12:51 Uhr

Ja, sie hatte mich darum gebeten - es ist bei uns eigentlich üblich, dass wir Bescheid geben, was wir haben und nicht ienfach nur sagen "Ich bin krank, wie lange ich ausfalle kann ich noch nicht sagen". Allerdings habe ich meinem Chef auch gesagt, dass er dies nicht bekannt geben soll und er meinte, er sei dazu verpflichtet.

T
takkus

09.04.2018 um 13:05 Uhr

Da dürfte sich der Ein oder Andere Herr freuen, wenn er seinem Chef evtl. mal sagt: "Chef ich bin krank, Grund ist der Tripper den ich mir bei der Frau ihres HR- Managers geholt habe." Da will ich dann dabei sein wenn dies der Chef 10 Minuten vor einer Betriebsversammlung erfährt und sogleich in eben selbiger brühwarm bekannt gibt, denn er wäre ja dazu verpflichtet. Brüll.... Einen so ausgemachten Blödsinn hab ich ja noch nie gehört. Selbst schuld!

S
stehipp

09.04.2018 um 14:23 Uhr

Erstmal gute Besserung an deine Kollegin.

Natürlich ist er dazu nicht verpflichtet, er ist noch nichtmal dazu berechtigt. Du hast schon Recht mit deinen Bedenken, vorallem, da du ihn ja scheinbar explizit darauf hingewiesen hast, das Krankheitsbild nicht weiterzuleiten.

Jetzt steht deine Kollegin aber vor dem üblichen Dilemma im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer. Sie hat zwar sicherlich Recht und würde vor Gericht wahrscheinlich gewinnen, ob es aber auch sinnvoll ist, den Chef zu verklagen muss sie selber entscheiden.

Stelle mir gerade die weitere Zusammenarbeit vor, wenn Sie nach ihrer Genesung wieder in die Arbeit kommt.

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