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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV spinnt

A
Adana01
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen ,

90% der Belegschaft alles Organisiert.

7 Köpfige Gremium

BR Vorsitzender ist gleich auch unser Wahlvorstandtvorsitzender. Jedoch er möchte nicht mehr mit uns kandidieren mit der begründung keiner währe hinter ihm ? was auch stimmt.

Wir alle unterstützen nähmlich den BR Vorsitzendenstellvertreter. Mehr als 70 feste mitarbeiter verdanken ihm ihre arbeitsplätze allein in letzten 4 jahren, u.a mich selber vor 8 jahren?

Jetzt hat aber der Egoistische BRV nach ablauf der Frist eine Wahlvorschlagsliste abgegebenlassen der selber Listenführer ist ohne Einwilligung d. vorhandenen 5 Kanditaten und ohne Unterschriften.

Als Stützunterschrift hat er sich von unser Gewerkschaftssekräter dies unterzeichnen lassen + die sekräterin.

Ist die Wahlvorschlagsliste gültig ?

Warum unterstützt unser Gewerkschaftssekräter ohne info des gesamten Belegschaft und BR ?

Wir zahlen doch mehr als 140 MA ? fleissig unser beiträge jeden Monat.

Das verstehe ich nicht.

66707

Community-Antworten (7)

M
MaJoK

07.04.2018 um 10:57 Uhr

Die erste Frage hast du schon selbst beantwortet, nach der Gültigkeit der Liste. Sie ist ungültig, weil:

  • es fehlen die Unterschriften der Kanditaten,
  • die Anzahl der Stützunterschriften reicht gar nicht, es müssten bei eurer Mitarbeiteranzahl min 7 sein, ein Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer; und das beste
  • die Frist für die Abgabe der Wahlvorschlagsliste war bereits abgelaufen!

Die Frage nach der Motivation eures Gewerkschaftssekretär müsst ihr mit diesem Mal in einem freundschaftlichen Gespräch klären.

Innerhalb des Wahlvorstandes würde ich aber den alten BRV als Wahlvorstandsvorsitzenden abwählen oder wenn ihr das nicht wollt (warum nicht?) sollten die anderen WVM genau aufpassen das alle Fristen eingehalten werden und es sonst keine Unregelmäßigkeiten gibt, welche eine Anfechtung ermöglichen würden.

A
Adana01

07.04.2018 um 11:19 Uhr

Abgesehen von der Unterschriften kann der liebe Herr ohne Einverständnis der MA einfach in die Liste stellen ?

Und wenn eine GW eine Wahlvorstandsliste unterstützt , reichen da nicht 2 aus ?

H
hansimglueck

07.04.2018 um 13:00 Uhr

Ja reichen aus ( wenn sie verantwortlich unterzeichnen dürfen). Die Kandidaten selbst müssen natürlich ihr Einverständnis erklärt haben.

Aber ich würde sagen : Frage doch mal deinen Gewerkschaftssekretär.

C
celestro

07.04.2018 um 16:43 Uhr

"Als Stützunterschrift hat er sich von unser Gewerkschaftssekräter dies unterzeichnen lassen + die sekräterin."

Reden wir hier von Eurem Gewerkschaftssekretär und "seiner Sekretärin" ? Oder ist "Eure" Sekretärin gemeint ? Oder 2 Gewerkschaftssekretäre ?

Aber die Liste ist ja wegen zu später Abgabe eh schon ungültig.

A
Adana01

08.04.2018 um 01:56 Uhr

Nein die Wahlvorschlagliste wurde inderhalb der Frist rechtzeitig abgegeben. Da fehlen allerdings die Zustimmungsunterschriften.

Ist somit die Wahlvorschlagsliste ungültig? Wenn ja kann er innerhalb von 3 tagen mit einer neuen Namensliste kommen?

Sprich kann er die Kandidatenliste ändern mit neuen Personen?

C
celestro

08.04.2018 um 02:52 Uhr

Die Zustimmungen könnte er sich noch besorgen, das ist ein heilbarer Mangel.

Bezüglich der Unterstützerunterschriften könnte die Liste aber ungültig sein. Je nachdem, wer von der Gewerkschaft da jetzt unterschrieben hat.

A
Adana01

08.04.2018 um 03:00 Uhr

Kann er die Kandidatenliste nachträglich ergänzen mit zufügen neuer Namen?

Währe dies dann unheilbarer Wahlvorschlagsliste ?

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