Kündigung BRV
Hallo, mein Problem. Arbeite als BRV noch weiter in der alten Abteilung, trotz voller Freistellung, (ja ich weiß), weil ich im Job bleiben will, wer weiss was später ist, ausserdem kann sich das Blatt jederzeit wenden. So wie jetzt, mir wurde außerordentlich gekündigt, der BR stimmt knapp gegen die Kündigung, jetzt gehts zum Arbeitsgericht, Gütetermin war schon. Es werden vom AG nur Falschaussagen auf den Tisch gelegt und ein Teil des BR spielt das miese Spiel noch mit, auch haben diverse Kollegen haben Falschaussagen gemacht bei RA des Arbeitgebers, welche natürlich alle gegen mich verwendet werden, hab ich überhaupt ne Chance, das wirklich Recht gesprochen wird? Ich bin am Ende meiner Kräfte. Was kann ich überhaupt noch tun? soll ich überhaupt noch was tun?
Community-Antworten (7)
03.04.2018 um 13:02 Uhr
- Was wird Dir überhaupt vorgeworfen ?
- Welche Gründe hat der AG in der Anhörung nach §102 BetrVG vorgetragen ?
- Welchen Inhalt haben die Falschaussagen ?
03.04.2018 um 13:15 Uhr
"hab ich überhaupt ne Chance, das wirklich Recht gesprochen wird?"
Natürlich !
"Was kann ich überhaupt noch tun? soll ich überhaupt noch was tun?"
Mit den Infos kann das niemand beurteilen. Aber ich nehme mal an, Du hast einen Anwalt ?
"der BR stimmt knapp gegen die Kündigung"
Der BR kann nicht gegen eine Kündigung stimmen. Höchstens die (hier notwendige) Zustimmung zur Kündigung verweigern. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
03.04.2018 um 13:19 Uhr
zu 1. nicht gerechtfertigte Leistungen für zusätzliche Tätigkeiten neben BRtätigkeit erhalten zu haben, Arbeitszeitbetrug zu 2. gestörtes Vetrauensverhältnis zu 3. ich hätte MA bedroht und zu Arbeiten gezwungen, etc. , was bis dato nie ein Thema was
03.04.2018 um 14:38 Uhr
Hat denn das Arbeitsgericht die vom BR verweigerte Zustimmung zur Kündigung ersetzt?
03.04.2018 um 15:04 Uhr
Ich würde sagen (auch wenn es schwer fällt): RUHE BEWAHREN! Finanzielle Angebote nicht ohne weiteres in Betracht ziehen. Wenn der Gütetermin keine Annäherung brachte, wird dein Anwalt die Sache wohl gut einschätzen.
03.04.2018 um 19:29 Uhr
Trotz Arbeitszeitbetrug: Fristlose Kündigung unwirksam! - RA Croset https://www.ra-croset.de/wissensswertes/arbeitszeitbetrug-kuendigung-wirksamkeit/
Bei Arbeitszeitbetrug liegt der Fall klar, eine fristlose, außerordentliche Kündigung geht problemlos durch? Stimmt nicht. Auch bei nachgewiesenem Arbeitszeitbetrug kann eine Kündigung scheitern - an fehlenden Beweisen und vielen anderen Dingen. Denn wie bei jeder fristlosen Kündigung gibt auch bei ...
Nur mal so zur INFO.
04.04.2018 um 02:53 Uhr
"Auch bei nachgewiesenem Arbeitszeitbetrug kann eine Kündigung scheitern - an fehlenden Beweisen ..."
Wie weise ich denn etwas ohne Beweise nach? Grübel...
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