Erstellt am 03.04.2018 um 11:02 Uhr von Challenger
1. Was wird Dir überhaupt vorgeworfen ?
2. Welche Gründe hat der AG in der Anhörung nach §102 BetrVG vorgetragen ?
3. Welchen Inhalt haben die Falschaussagen ?
Erstellt am 03.04.2018 um 11:15 Uhr von celestro
"hab ich überhaupt ne Chance, das wirklich Recht gesprochen wird?"
Natürlich !
"Was kann ich überhaupt noch tun? soll ich überhaupt noch was tun?"
Mit den Infos kann das niemand beurteilen. Aber ich nehme mal an, Du hast einen Anwalt ?
"der BR stimmt knapp gegen die Kündigung"
Der BR kann nicht gegen eine Kündigung stimmen. Höchstens die (hier notwendige) Zustimmung zur Kündigung verweigern. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Erstellt am 03.04.2018 um 11:19 Uhr von Zeitlosigkeit
zu 1. nicht gerechtfertigte Leistungen für zusätzliche Tätigkeiten neben BRtätigkeit erhalten zu haben, Arbeitszeitbetrug
zu 2. gestörtes Vetrauensverhältnis
zu 3. ich hätte MA bedroht und zu Arbeiten gezwungen, etc. , was bis dato nie ein Thema was
Erstellt am 03.04.2018 um 12:38 Uhr von Catweazle
Hat denn das Arbeitsgericht die vom BR verweigerte Zustimmung zur Kündigung ersetzt?
Erstellt am 03.04.2018 um 13:04 Uhr von Krambambuli
Ich würde sagen (auch wenn es schwer fällt): RUHE BEWAHREN!
Finanzielle Angebote nicht ohne weiteres in Betracht ziehen.
Wenn der Gütetermin keine Annäherung brachte, wird dein Anwalt die Sache wohl gut einschätzen.
Erstellt am 03.04.2018 um 17:29 Uhr von Challenger
Trotz Arbeitszeitbetrug: Fristlose Kündigung unwirksam! - RA Croset
https://www.ra-croset.de/wissensswertes/arbeitszeitbetrug-kuendigung-wirksamkeit/
Bei Arbeitszeitbetrug liegt der Fall klar, eine fristlose, außerordentliche Kündigung geht problemlos durch? Stimmt nicht. Auch bei nachgewiesenem Arbeitszeitbetrug kann eine Kündigung scheitern - an fehlenden Beweisen und vielen anderen Dingen. Denn wie bei jeder fristlosen Kündigung gibt auch bei ...
Nur mal so zur INFO.
Erstellt am 04.04.2018 um 00:53 Uhr von Pjöööng
"Auch bei nachgewiesenem Arbeitszeitbetrug kann eine Kündigung scheitern - an fehlenden Beweisen ..."
Wie weise ich denn etwas ohne Beweise nach? Grübel...