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Vergütung am Karfreitag

H
Hexe1965
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen , ich arbeite in einer Spielhalle und wir arbeiten an allen Feiertagen ausgenommen die wo die Spielhalle geschlossen bleiben muss wie auch an Karfreitag! Muss der Arbeitgeber den Feiertag bezahlen ? Danke im voraus

84404

Community-Antworten (4)

M
MaJoK

30.03.2018 um 16:42 Uhr

Was steht in eurem Arbeitsvertrag oder habt ihr eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Du meinst vermutlich Feiertagszuschlag?! Zuschläge sind verhandelbar :)

T
Teufel

30.03.2018 um 17:39 Uhr

Nein , siehe Entgeltfortzahlungsgesetz.

E
etugruber

30.03.2018 um 22:02 Uhr

Teufel- Natürlich muss er bezahlen.... Zitat: Nein. siehe Entgeltfortzahlung

Arbeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, soll nach der Entscheidung des Gesetzgebers keine Minderung des Arbeitsentgeltes zur Folge haben. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber daher in solchen Fällen dasjenige Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. P.S. Zuschläge muss er aber nicht bezahlen....

T
Teufel

31.03.2018 um 09:21 Uhr

Uh, Entschuldigung musste ja heißen.

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