Erstellt am 30.03.2018 um 14:42 Uhr von MaJoK
Was steht in eurem Arbeitsvertrag oder habt ihr eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Du meinst vermutlich Feiertagszuschlag?!
Zuschläge sind verhandelbar :)
Erstellt am 30.03.2018 um 15:39 Uhr von Teufel
Nein , siehe Entgeltfortzahlungsgesetz.
Erstellt am 30.03.2018 um 20:02 Uhr von etugruber
Teufel- Natürlich muss er bezahlen....
Zitat: Nein. siehe Entgeltfortzahlung
Arbeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, soll nach der Entscheidung des Gesetzgebers keine Minderung des Arbeitsentgeltes zur Folge haben. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber daher in solchen Fällen dasjenige Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
P.S. Zuschläge muss er aber nicht bezahlen....
Erstellt am 31.03.2018 um 07:21 Uhr von Teufel
Uh, Entschuldigung musste ja heißen.