Erstellt am 29.03.2018 um 21:45 Uhr von BloodyBeginner
Der BR wählt aus seiner Mitte die Mitglieder (natürlich auch Ersatzmitglieder im Falle von Verhinderung), die den BR im GBR vertreten. Das muss nicht der Vorsitzende sein.
Erstellt am 29.03.2018 um 21:50 Uhr von Sylvia1968
Ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Gibt es hierzu noch einen § ?
Erstellt am 29.03.2018 um 22:40 Uhr von celestro
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__47.html
Erstellt am 30.03.2018 um 08:06 Uhr von Krambambuli
Ist im Zuge der Aufgabenteilung sogar oft besser, wenn es nicht der Vorsitzende ist.