tage- bzw. wochenweise Versetzung eines BRs erlaubt ?
Hallo,
ist eine tage- bzw. Wochenweise Versetzung eines BR´s in eine andere Abteilung erlaubt ?
Schönen Abend noch
Community-Antworten (1)
27.03.2018 um 22:59 Uhr
Eine Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist gemäß § 95 Abs.3 BetrVG
die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs durch den Arbeitgeber, d.h. zum Beispiel die Übertragung anderer Arbeitsaufgaben, die Zuordnung zu einer anderen Betriebsabteilung oder die Anweisung, in einem anderen Betrieb oder einer anderen Stadt zu arbeiten, die voraussichtlich länger als einen Monat dauert oder mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden ist.
Aus diesen Gründen sieht § 103 Abs.3 BetrVG vor, dass der Arbeitgeber vorab die Zustimmung des Betriebsrats (d.h. des Gremiums) einholen muss,
wenn er ein Betriebsratsmitglied versetzen will, und wenn die Versetzung zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde. Die vorherige Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 103 Abs.3 BetrVG ist ausnahmsweise dann nicht erforderlich,
wenn das betroffene Betriebsratsmitglied mit seiner Versetzung einverstanden ist.
weitere Informationen findet ihr hier: https://www.hensche.de/Betriebsratsmitglied_Versetzung_Arbeitsrecht_Betriebsratsmitglied.html#tocitem1
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