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tage- bzw. wochenweise Versetzung eines BRs erlaubt ?

G
GustavH
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo,

ist eine tage- bzw. Wochenweise Versetzung eines BR´s in eine andere Abteilung erlaubt ?

Schönen Abend noch

35801

Community-Antworten (1)

M
MaJoK

27.03.2018 um 22:59 Uhr

Ei­ne Ver­set­zung im Sin­ne des Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (Be­trVG) ist gemäß § 95 Abs.3 Be­trVG

die Zu­wei­sung ei­nes an­de­ren Ar­beits­be­reichs durch den Ar­beit­ge­ber, d.h. zum Bei­spiel die Über­tra­gung an­de­rer Ar­beits­auf­ga­ben, die Zu­ord­nung zu ei­ner an­de­ren Be­triebs­ab­tei­lung oder die An­wei­sung, in ei­nem an­de­ren Be­trieb oder ei­ner an­de­ren Stadt zu ar­bei­ten, die vor­aus­sicht­lich länger als ei­nen Mo­nat dau­ert oder mit ei­ner er­heb­li­chen Ände­rung der Ar­beits­umstände ver­bun­den ist.

Aus die­sen Gründen sieht § 103 Abs.3 Be­trVG vor, dass der Ar­beit­ge­ber vor­ab die Zu­stim­mung des Be­triebs­rats (d.h. des Gre­mi­ums) ein­ho­len muss,

wenn er ein Be­triebs­rats­mit­glied ver­set­zen will, und wenn die Ver­set­zung zu ei­nem Ver­lust des Am­tes oder der Wähl­bar­keit führen würde. Die vor­he­ri­ge Zu­stim­mung des Be­triebs­rats gemäß § 103 Abs.3 Be­trVG ist aus­nahms­wei­se dann nicht er­for­der­lich,

wenn das be­trof­fe­ne Be­triebs­rats­mit­glied mit sei­ner Ver­set­zung ein­ver­stan­den ist.


weitere Informationen findet ihr hier: https://www.hensche.de/Betriebsratsmitglied_Versetzung_Arbeitsrecht_Betriebsratsmitglied.html#tocitem1

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