Nach BR-Wahl neue GBR-Delegierte?
Nach der BR-Wahl hat sich unser Gremium 1Sitz geändert. Die 'alten" GBR-Delegierten finden sich alle wieder. Muss jetzt die Delegation erneuert werden? Ich meine, nein - siehe Paragraph 49 BtrVG. Im Gremium sind wir uns auch einig, das so zu belassen.Unsere Anwältin meint wir müssen die Delegierten neuwãhlen?
Community-Antworten (4)
27.03.2018 um 19:16 Uhr
Der BR entsendet die Mitglieder aus seinen Reihen in den GBR. Wenn ihr euch im Gremium, ich nehme der BR ist gemeint geeinigt habt, man kann auch sagen ihr habt die Delegierten ausgewählt. Eine Wahl mit Stimmzettel o.ä. ist nicht vorgesehen, siehe unten!
§ 47 BetrVG - Gesamtbetriebsrat: Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht (1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten.
(2) In den Gesamtbetriebsrat entsendet jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder; jeder Betriebsrat mit mehr als drei Mitgliedern entsendet zwei seiner Mitglieder. Die Geschlechter sollen angemessen berücksichtigt werden.
(3) Der Betriebsrat hat für jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen und die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen.
27.03.2018 um 19:44 Uhr
MaJoK: "Wenn ihr euch im Gremium, ich nehme der BR ist gemeint geeinigt habt, man kann auch sagen ihr habt die Delegierten ausgewählt."
Das ist Quatsch! Der BR handelt nicht durch "einig sein", sondern durch Beschluss! (Sonst weiß ja auch niemand ob der BR sich einig war...)
Lörrach: Der BR der diese GBR-Mitglieder entsandt hat besteht nicht mehr (Ende der Amtszeit). Damit erlischt auch die Mitgliedschaft im GBR.
28.03.2018 um 09:37 Uhr
Wie sich der BR geeinigt hat,ist ja nun egal. Es ging ja wohl darum ob sie eine Wahl machen müssen. Na logisch wird alles protokolliert und es kann gerne auch Beschluß drüber geschrieben werden :)
28.03.2018 um 22:50 Uhr
betrachtest Du das hier als Comedy?
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