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Minusstunden durch Sonntage

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Dita
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

und zwar, habe ich im Kiosk als Teilzeitkraft gearbeitet. Ich war jedes mal verwundert, da mir jedes mal immer weniger Geld überwiesen worden ist, wie es eigentlich hätte sein sollen. Bei meiner monatl. Lohnabrechnung stand immer drauf das Sonntage und Feiertage, -3 Stunden abgezogen wurden, obwohl wir an Sonntagen und Feiertagen nicht offen hatten. Urlaube wurden ebenso pro Tag -3 Stunden abgezogen. Zb. 6 Stunden x 9 Euro x 4 Tage die Woche, da kommen wir bei nem Brutto Gehalt auf 216.- und jetzt von diesen 4 Tagen, -12 Stunden abziehen. Ist das gesetzlich geregelt ? Dürfen Minusstunden entstehen an Sonn-u. Feiertagen ? Dürfen gesetzlich ebenso die Minusstunden während dem Urlaub entstehen? Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, und ich hoffe ich habe mich gut ausgedrückt !

MfG.

Dita

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Community-Antworten (3)

M
MaJoK

27.03.2018 um 07:58 Uhr

Hallo Dita, da scheint ja was total falsch gelaufen zu sein bei deiner Lohnabrechnung. Also für nicht vorhandene Öffnungszeiten kann dir ja nicht Lohn abgezogen werden.

Prinzipiell hast du dich mit deinem Arbeitsvertrag verpflichtet eine bestimmte Anzahl von Stunden zu arbeiten und stehst dafür auch zur Verfügung. Wenn dein AG dich da nicht einsetzt ist das sein unternehmerisches Risiko, weil er dadurch in Annahmeverzug gekommen ist. Das hast Du aber nicht zu verantworten und auch nicht zu bezahlen durch Lohnabzüge. Bei Urlaubstage, so ist es bei uns in der Firma,erhalten wir pro Tag eine Vergütung was dem täglichen Durchschnittsverdienst des letzten Monats entspricht. Bei dir könnten das die 27 € pro Tag sein. Die müssten dir dann allerdings pro Urlaubstag gezahlt und nicht abgezogen werden. Du kannst deinen ehemaligen AG um die Korrektur der Abrechnung bitten und um Nachzahlung. Vermutlich brauchst du sicher die Hilfe eines Anwaltes. Viel Erfolg!

P
Pickel

27.03.2018 um 10:48 Uhr

"Prinzipiell hast du dich mit deinem Arbeitsvertrag verpflichtet eine bestimmte Anzahl von Stunden zu arbeiten und stehst dafür auch zur Verfügung. Wenn dein AG dich da nicht einsetzt ist das sein unternehmerisches Risiko, weil er dadurch in Annahmeverzug gekommen ist"

Ein Hellseher ist unter uns

P
Pjöööng

27.03.2018 um 11:07 Uhr

So richtig zu verstehen ist das nicht. Insofern muss man MaJoKs Antort vermutlich mit etas Milde betrachten.

Mit Annahmeverzug hat das auch nichts zu tun!

Vereinfacht gesagt musst Du mindestens das "ausbezahlt" (BRUTTO) bekommen was Du an Stunden erbracht hast. woher Dein Arbeitgeber da iregndwelche Minusstunden nimmt ist nicht erkennbar.

Whrend Du Urlaub hast oder krank bist hast Du zusätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsentgelt.

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