Hallo Leute,

und zwar, habe ich im Kiosk als Teilzeitkraft gearbeitet.
Ich war jedes mal verwundert, da mir jedes mal immer weniger Geld überwiesen worden ist, wie es eigentlich hätte sein sollen.
Bei meiner monatl. Lohnabrechnung stand immer drauf das Sonntage und Feiertage,
-3 Stunden abgezogen wurden, obwohl wir an Sonntagen und Feiertagen nicht offen hatten.
Urlaube wurden ebenso pro Tag -3 Stunden abgezogen.
Zb. 6 Stunden x 9 Euro x 4 Tage die Woche, da kommen wir bei nem Brutto Gehalt auf 216.-
und jetzt von diesen 4 Tagen, -12 Stunden abziehen.
Ist das gesetzlich geregelt ? Dürfen Minusstunden entstehen an Sonn-u. Feiertagen ?
Dürfen gesetzlich ebenso die Minusstunden während dem Urlaub entstehen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, und ich hoffe ich habe mich gut ausgedrückt !

MfG.

Dita