Erstellt am 27.03.2018 um 05:58 Uhr von MaJoK
Hallo Dita,
da scheint ja was total falsch gelaufen zu sein bei deiner Lohnabrechnung.
Also für nicht vorhandene Öffnungszeiten kann dir ja nicht Lohn abgezogen werden.
Prinzipiell hast du dich mit deinem Arbeitsvertrag verpflichtet eine bestimmte Anzahl von Stunden zu arbeiten und stehst dafür auch zur Verfügung. Wenn dein AG dich da nicht einsetzt ist das sein unternehmerisches Risiko, weil er dadurch in Annahmeverzug gekommen ist. Das hast Du aber nicht zu verantworten und auch nicht zu bezahlen durch Lohnabzüge.
Bei Urlaubstage, so ist es bei uns in der Firma,erhalten wir pro Tag eine Vergütung was dem täglichen Durchschnittsverdienst des letzten Monats entspricht.
Bei dir könnten das die 27 € pro Tag sein. Die müssten dir dann allerdings pro Urlaubstag gezahlt und nicht abgezogen werden.
Du kannst deinen ehemaligen AG um die Korrektur der Abrechnung bitten und um Nachzahlung. Vermutlich brauchst du sicher die Hilfe eines Anwaltes. Viel Erfolg!
Erstellt am 27.03.2018 um 08:48 Uhr von Pickel
"Prinzipiell hast du dich mit deinem Arbeitsvertrag verpflichtet eine bestimmte Anzahl von Stunden zu arbeiten und stehst dafür auch zur Verfügung. Wenn dein AG dich da nicht einsetzt ist das sein unternehmerisches Risiko, weil er dadurch in Annahmeverzug gekommen ist"
Ein Hellseher ist unter uns
Erstellt am 27.03.2018 um 09:07 Uhr von Pjöööng
So richtig zu verstehen ist das nicht. Insofern muss man MaJoKs Antort vermutlich mit etas Milde betrachten.
Mit Annahmeverzug hat das auch nichts zu tun!
Vereinfacht gesagt musst Du mindestens das "ausbezahlt" (BRUTTO) bekommen was Du an Stunden erbracht hast. woher Dein Arbeitgeber da iregndwelche Minusstunden nimmt ist nicht erkennbar.
Whrend Du Urlaub hast oder krank bist hast Du zusätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsentgelt.