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Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes

S
sittingbull
Apr 2018 bearbeitet

Moin moin zusammen. wir haben einen Wahlvorstand bestellt, bestehend aus 3 Mitgliedern und 2 Ersatzleuten. Jetzt haben wir folgende Situtation: Ein Mitglied des Wahlvorstandes ist in Urlaub und ein Mitglied des Wahlvorstandes ist erkrankt. Das bedeutet: Der Wahlvorstand besteht derzeit aus 1 ordenltichen Mitglied und den 2 Ersatzleuten. ist der Wahlvorstand trotzdem beschlussfähig? Was meint Ihr dazu?

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Community-Antworten (5)

L
Legis

26.03.2018 um 12:50 Uhr

Ja er ist Beschlussfähig. Die beiden rücken für die Zeit der Verhinderung nach. Ich sehe hier überhaupt kein Problem. Es sind ja wieder drei.

B
BloodyBeginner

26.03.2018 um 14:42 Uhr

Klar ist er beschlussfähig, dafür gibts doch Ersatzleute.

M
MaJoK

26.03.2018 um 20:27 Uhr

Beschlussfähig???? Für was? Du meinst handlungsfähig. Der Wahlvorstand beschließt doch nichts,er muss nur Fristen festlegen, also das Datum der Wahl auswählen und dann nur entsprechend der Wahlordnung alles ordnungsgemäß abarbeiten.

C
celestro

26.03.2018 um 21:23 Uhr

"Der Wahlvorstand beschließt doch nichts,er muss nur Fristen festlegen, also das Datum der Wahl auswählen und dann nur entsprechend der Wahlordnung alles ordnungsgemäß abarbeiten."

Und wie macht der WV das alles ? Per BESCHLUSS Du Schlauberger !

S
sittingbull

27.03.2018 um 09:41 Uhr

Moin zusammen, Doch MaJok, Der Wahlvorstand muss einige Beschlüsse fassen, da wir in einer sog. Firmenmatrix arbeiten. Hier müssen einige Sachen beschlossen werden, wie mit ausländischen Vorgesetzten z. B. umgegangen wird. Hierüber haben wir eine einstweilige Verfügung erhalten, auch da musste ein Beschluss gefasst werden und genau das muss der Wahlvorstand erledigen. Daher die Frage nach der Beschlussfähigkeit. Da haben wir uns schon was dabei gedacht.

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