Kann leistungszulage weggenommen werden
Hallo,
Ich erhalte vom Arbeitgeber eine monatliche Leistungszulage, kann mein Betrieb diese ohne weiteres mir wegnehmen? Ich arbeitete seit 2007 im Betrieb 2010 wurde mir die Zulage gegeben, ich bekam einen Brief, das ich diese befristet auf 1 Jahr bekomme. Diese Zahlung lief bis 2014. Für 10 Monate verließ ich den Betrieb und arbeitet in einer anderen Firma. 2015 zog es mich wieder in den alten Betrieb zurück, es wurde mir zugesichert, daß ich nach probezeit die Zulage wieder bekomme. Dies geschah auch aber ohne das ich per Brief eine Befristung bekamm. Wurde seitdem bis heute gezahlt. Mein Arbeitgeber meinte letzte Woche, das er mir die Zulage jederzeit wegnehmen könnte. Stimmt das?
Mfg René
Community-Antworten (8)
25.03.2018 um 13:55 Uhr
Wenn die Leistung nicht mehr erbracht wird.....
Ansonsten - wenn ihr einen BR habt, wende dich an den. Die Regeln, wann eine Leistungszulage gezahlt oder verrechnet werden kann, steht entweder in einem Tarif oder ist mitbestimmungspflichtig (ich gehe davon aus, dass du nicht der einzige bist, der eine Zulage erhält)
25.03.2018 um 16:10 Uhr
Sollte die Zahlung durch deinen Arbeitgeber freiwillig gezahlt worden sein, kann er die Zahlung auch einstellen. Vielleicht geht es der Firma momentan nicht ganz so gut und es muss gespart werden.
25.03.2018 um 16:40 Uhr
Die Zahlung erfolgt für Einsatzbereitschaft, Wochenendarbeit, Montage ect. Diese Bereitschaft besteht nachweislich weiterhin. Ich muss dazu sagen, das die Zahlung auch bei kurzarbeit weitergezahlt wurde! Besteht dann kein Gewohnheitsrecht nach 3 Jahren?
25.03.2018 um 19:56 Uhr
Zitat (MaJoK): "Sollte die Zahlung durch deinen Arbeitgeber freiwillig gezahlt worden sein, kann er die Zahlung auch einstellen."
Das ist doch ein Riesenquatsch den Du hier verbreitest. Magst Du nicht in ein Esoterikforum gehen? Da posten fast alle Leute Unsinn.
Zuerst sollte hierklargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Zulage gewährt wurde. Handelt es sich z.B.um eine Erschwerniszulage (Schmutzzulage, Schichtzulage, Teamleiterzulage) dann entfällt diese regelmäßig mit Wegfall der Erschwernis.
Handelt es sich um eine Zulage zum Tarifgehalt die gewährt wird um übertariflich zu bezahlen, so kann diese nicht so einfach entzogen werden. Selbst eine Änderungskündigung wird in aller Regel scheitern. Es kommt dann nur die langjährige Abschmelzung in Frage,
25.03.2018 um 20:59 Uhr
Folgender Inhalt im damaligen Brief.
Leistungszulage
Sehr geehrter Herr.... Aufgrund ihrer gezeigten sehr guten Leistungen, ihrer Einsatzbereitschaft und Arbeitsweise erhalten Sie ab.... Eine leistungszulage in Höhe von.... Hierbei handelt es sich um einen entgetgeldbestandteil, der zusätzlich zum monatlich laufenden entgeld gewährt wird. Diese leistungszulage kann bei vorliegen eines sachlichen Grundes bzw bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens jederzeit widerrufen werden. Die leistungszulage ist vorerst befristet für 1 Jahr.
PS erste Zahlung 1.7.15 Wirtschaftlich sieht es gut aus im Betrieb
25.03.2018 um 21:14 Uhr
Habt ihr denn nun einen BR?
25.03.2018 um 21:15 Uhr
"Hierbei handelt es sich um einen Entgeltbestandteil"
Bingo! Entgeltreduzierungen sind in Deutschland kaum möglich.
"Diese leistungszulage kann bei vorliegen eines sachlichen Grundes bzw bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens jederzeit widerrufen werden."
Dieser Passus dürfte unwirksam sein da er intransparent ist. Der Arbeitgeber hätte hier zumindest beschreiben müssen an wlche sachlichen Gründe er denkt, ebenso welche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation er meint.
"Die leistungszulage ist vorerst befristet für 1 Jahr. "
Und danach? Durch die Weiterzahlung ist das Ganze nun unbefristet.
25.03.2018 um 21:20 Uhr
Das hört sich gut an, bzw beruhigt. Ja wir haben einen br, welcher aber nicht so fit ist. Bin in der ig metall (Betrieb nicht) werde dort mal vorsprechen mir hat das jetzt keine Ruhe gelassen übers Wochenende.
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