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Ungültige BR-Wahl, kollektiver Rücktritt statt Anfechtung

M
mezzomix
Apr 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb, der etwas über 100 Arbeitsnehmer beschäftig, die wahlbrechtigt sind, haben bis letztes Woche Betriebsratswahlen stattgefunden. Bei der Wahl gab es eklatante Mängel: Keine Wahlumschläge, gemeinsames Wählen am Tisch und Abgabe der Zettel beim Gruppenleiter. Des Weiteren wurden die Briefwähler auch noch Tage nach Ende der Wahl angenommen und dann zum vorläufigen Ergebnis zugezählt.

Um den ganzen Heckmack einer Anfechtung/Nichtigkeitserklärungd er Wahlen zu vermeiden, wurde nun vorgeschlagen, dass so viele Kandidaten die Wahl nicht annehmen, dass kein Betriebsrat gestellt werden kann und man Neuwahlen anberaunt. Bei den Neuwahlen wollen sich dann aber die, die Wahl jetzt nicht angenommen haben erneut aufstellen lassen. Geht das überhaupt?

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Community-Antworten (6)

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nicoline

24.03.2018 um 16:31 Uhr

Geht das überhaupt? Ja, das geht!

wurde nun vorgeschlagen, dass so viele Kandidaten die Wahl nicht annehmen, dass kein Betriebsrat gestellt werden kann Um ganz sicher zu gehen, dass das funktioniert, sollten alle, die sich haben aufstellen lassen, die Wahl nicht annehmen.

Und für die nächste Wahl braucht es einen GESCHULTEN WAHLVORSTAND!!! Holt euch am besten Hilfe von der Gewerkschaft.

P
Pickel

24.03.2018 um 16:58 Uhr

Nur mal so als Tipp: Bis es dann einen neuen BR gibt (und das können Monate sein) habt ihr keinen. Das sollte auch mit dem AG besprochen werden wie die Zeit verläuft.

M
mezzomix

24.03.2018 um 18:46 Uhr

Ok, vielen Dank für die Antworten.

C
celestro

24.03.2018 um 19:14 Uhr

Um keine Zeit OHNE Betriebsrat zu haben, wäre es wohl doch wirklich sinnvoller, wenn lediglich soviele zurücktreten, daß Neuwahlen nötig sind. Oder etwa nicht ?

M
MaJoK

24.03.2018 um 19:35 Uhr

Wann endet den die Amtszeit des alten Betriebsrates? Hattet ihr überhaupt einen Wahlvorstand? Bei euch kann überhaupt niemand die Wahl ablehnen,da ihr nicht mal ansatzweise eine ordnungsgemäße Wahl durchgeführt habt.

N
nicoline

24.03.2018 um 20:15 Uhr

MaJoK ........ da ihr nicht mal ansatzweise........ Bis das ein Gericht entschieden hat, gibt es einen BR!

Aber interssant zu wissen wäre schon, ob es einen WV gegeben hat. Wenn ja, gehört der eigentlich ins Gefängnis. ?

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