In unserem Betrieb, der etwas über 100 Arbeitsnehmer beschäftig, die wahlbrechtigt sind, haben bis letztes Woche Betriebsratswahlen stattgefunden. Bei der Wahl gab es eklatante Mängel: Keine Wahlumschläge, gemeinsames Wählen am Tisch und Abgabe der Zettel beim Gruppenleiter. Des Weiteren wurden die Briefwähler auch noch Tage nach Ende der Wahl angenommen und dann zum vorläufigen Ergebnis zugezählt.

Um den ganzen Heckmack einer Anfechtung/Nichtigkeitserklärungd er Wahlen zu vermeiden, wurde nun vorgeschlagen, dass so viele Kandidaten die Wahl nicht annehmen, dass kein Betriebsrat gestellt werden kann und man Neuwahlen anberaunt. Bei den Neuwahlen wollen sich dann aber die, die Wahl jetzt nicht angenommen haben erneut aufstellen lassen.
Geht das überhaupt?