Erstellt am 23.03.2018 um 11:52 Uhr von BloodyBeginner
Nein. Auf dem Wahlausschreiben stehen die betrieblichen Ansprechdaten und Zeiten.
Kein Wahlvorstand ist verpflichtet zu Hause etwas als Privatmann anzunehmen.
Erstellt am 23.03.2018 um 11:52 Uhr von Krambambuli
Es ist der Abgabepunkt zu wählen, der im Wahlausschreiben genannt ist - nicht irgendwo.
Erstellt am 23.03.2018 um 12:37 Uhr von Handballer
Bei uns im Wahlausschreiben steht nur " beim Wahlvorstand bis zum 23.03. abzugeben". Das bedeutet ja nicht im Wahlvorstandsbüro, oder? Es ist auch noch komplizierter, da das betreffende Wahlvorstandsmitglied gleichzeitig der Einreicher dieser Liste ist und er damit eine Personenwahl verhindern will.
Erstellt am 23.03.2018 um 13:06 Uhr von celestro
"Das bedeutet ja nicht im Wahlvorstandsbüro, oder?"
Doch, genau das heißt es.
"Es ist auch noch komplizierter, da das betreffende Wahlvorstandsmitglied gleichzeitig der Einreicher dieser Liste ist und er damit eine Personenwahl verhindern will."
Das ist alles irrelevant. Für ihn gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen.
Erstellt am 23.03.2018 um 13:08 Uhr von Krambambuli
Er reicht sich selbst die Liste ein- zu Hause?
Da ist ja Tür und Tor der Manipulation weit geöffnet.
Gemeint ist schon das Büro im Betrieb. So viel Zeit muss es ihm schon wert sein.
Erstellt am 23.03.2018 um 13:16 Uhr von Handballer
Das ist auch meine Meinung gewesen, allerdings war unser drittes Wahlvorstandsmitglied etwas unsicher. Ich werde ihm jetzt eure Antworten zum lesen vorlegen Dann warte ich am Montag auf unser drittes Mitglied mit der Liste und werde ihm sagen, dass die Frist am Freitag abgelaufen ist und seine Liste daher ungültig ist.
Erstellt am 23.03.2018 um 16:39 Uhr von MaJoK
Auch hätte eine zweite Liste nicht zwangsläufig eine Personenwahl verhindert, das hängt immer noch von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb ab.