Neuer BR 1.Sitzung Wahl des Vorsitzenden nach §26
Guten Morgen an alle, brauche eure Hilfe. Folgendes Problem. am 14.03.18 war Wahltag. Die Mitglieder des neuen BR sind informiert und die 3Tagesfrist zur Amtsablehnung sind verstrichen. AG und Belegschaft sin Informiert. Nun steht die 1. konstituierende Sitzung an. Jetzt ist der Wahlvorstandsvorsitzende in Urlaub. Er ist auch gleichzeitig altes und wiedergewähltes BRM. Er soll auch wieder den Vorsitzenden machen. Zu dem kommt das ein neues BRM Krank ist und eins auf einer andern Schicht ist. Wie handhabe ich das jetzt als stellv. Wahlvorstandsvorsitzender? Muss ich die 1 Sitzung nach §29 jetzt einberufen? Wie kann dann der neue BR aus seiner Mitte den Vorstand nach §26 Wählen, wenn nicht alle Mitglieder da Sind? Vielen Dank schon mal im voraus.
Community-Antworten (3)
21.03.2018 um 08:57 Uhr
Dann macht der stellv.Wahlleiter die Einladung und eröffnet die Sitzung. Außerdem werden für kranke oder in Urlaub befindliche Ersatz-BRs geladen.
Um BRV zu werden, muss man nicht selbst anwesend sein.
21.03.2018 um 10:16 Uhr
Gemäß §29 müssen die neu gewählten Mitglieder des Betriebsrats vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag zu einer Sitzung EINGELADEN werden, auf der die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters erfolgt. Die gesetzliche Wochenfrist gilt nur für die Einladung selbst. Der Termin der konstituierenden Sitzung kann deshalb auch mehr als eine Woche vom Wahltag entfernt sein und sollte natürlich vor dem Ende der Amtszeit eines vorhandenen BR liegen damit ein nathlosee Übergang erfolgen kann.
21.03.2018 um 15:52 Uhr
Ok dann Lade ich alle neuen BRM zur Sitzung ein und lasse den BRV und Stelv. wählen. Der wahrscheinlich gewählte BRV ist aber dann nicht anwesend. Muss der BRV aber nicht das Amt annehmen? wann kann er es dann annehmen? Zur nächsten Sitzung oder Vorher? Wenn erst zur nächsten Sitzung, läd dann der Stelv. zur Sitzung ein? Was passiert wenn er es nicht annimmt? Sorry für die vielen Fragen. Möchte nichts falsch machen und stehe auf dem Schlauch.
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