Erstellt am 20.03.2018 um 07:44 Uhr von kratzbürste
Was meinst du mit Wahlliste?
Erstellt am 20.03.2018 um 08:40 Uhr von celestro
wenn der Stimmzettel gemeint ist ... mit ziemlicher Sicherheit wäre das nicht in Ordnung. Dürfte aber auch nicht soviele Kollegen / Listen geben, daß das notwendig wird über 2 Seiten Stimmzettel zu gehen.
Erstellt am 20.03.2018 um 08:51 Uhr von Erbsenzähler
Es gibt auch Formate die größer als Standard DIN A4 gehen...
Bei einer kommunalen, Landtagswahlen oder bei der Bundestagswahl sind die Stimmzettel ja auch in einem besonderen Format aber niemals zweitseitig!
Ich würde die Wahl für anfechtbar halten! Nicht jeder ist der deutschen Sprache so mächtig, dass er die Wörter "BITTE WENDEN!" versteht und umsetzen kann.