Hallo dürfen bei einer Betriebsratswahl die Kandidaten auf der Wahlliste ( Stimmzettel) auf beiden Seiten gedruckt werden wenn auf der forderen Seite ganz unten " BITTTE WENDEN " gedruckt wurde ?
Es war eine Pessönlichkeitswahl also nur eine Liste mit 52 Kandidaten!
Gibt es da eine klare Vorschrift!

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen