Arbeitsverweigerung?
Hallo. Der AG fordert den Kokillenschlossern in der Giesserei, draußen Schnee aufzuräumen. Obwohl das nicht in der Arbeitsvertrag beschrieben ist. Ich habe die Kollegen gesagt. Sie sollen das nicht tun. Wäre das trotzdem eine Arbeitsverweigerung?
Community-Antworten (7)
20.03.2018 um 08:53 Uhr
Wenn du BR bist, solltest du lieber mit demjenigen reden, der diese Anweisung gibt und nicht die Kollegen im Regen stehen lassen nach dem Motto : "Wenn ihr Ärger mit dem Chef bekommt, könnt ihr ja klagen und beim Arbeitsgericht klären lassen, wer Recht hat".
20.03.2018 um 10:46 Uhr
Sicher ist es eine Arbeitsverweigerung. Fragt sich nur, ob sie berechtigt war.
20.03.2018 um 11:02 Uhr
Bist Du Betriebsrat? Dann vorsichtig: das könnte ein Eingriff in die Betriebsabläufe sein.
20.03.2018 um 11:49 Uhr
Ich bin BRV. Die MA wollen das nicht tun. Und ich war mir nicht sicher ob das eine Arbeitsverweigerung ist.
20.03.2018 um 11:51 Uhr
Die Frage ist natürlich ob der AG das recht darauf hat.
20.03.2018 um 12:35 Uhr
@Kratzbürste was soll ein BRM denn demjenigen sagen, der die Anordnung zum Schneeschippen gegeben hat?
23.03.2018 um 11:31 Uhr
Im Arbeitsvertrag steht; „Der AG behält sich vor, dem AN eine andere zumutbare Tätigkeit zuzuweisen.Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Aufgabenbereich und Tätigkeitsort durch den AG geändert werden kann.“
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