Erstellt am 20.03.2018 um 07:53 Uhr von kratzbürste
Wenn du BR bist, solltest du lieber mit demjenigen reden, der diese Anweisung gibt und nicht die Kollegen im Regen stehen lassen nach dem Motto : "Wenn ihr Ärger mit dem Chef bekommt, könnt ihr ja klagen und beim Arbeitsgericht klären lassen, wer Recht hat".
Erstellt am 20.03.2018 um 09:46 Uhr von Krambambuli
Sicher ist es eine Arbeitsverweigerung. Fragt sich nur, ob sie berechtigt war.
Erstellt am 20.03.2018 um 10:02 Uhr von nelchen
Bist Du Betriebsrat? Dann vorsichtig: das könnte ein Eingriff in die Betriebsabläufe sein.
Erstellt am 20.03.2018 um 10:49 Uhr von yesilyazi
Ich bin BRV. Die MA wollen das nicht tun. Und ich war mir nicht sicher ob das eine Arbeitsverweigerung ist.
Erstellt am 20.03.2018 um 10:51 Uhr von yesilyazi
Die Frage ist natürlich ob der AG das recht darauf hat.
Erstellt am 20.03.2018 um 11:35 Uhr von moreno
@Kratzbürste was soll ein BRM denn demjenigen sagen, der die Anordnung zum Schneeschippen gegeben hat?
Erstellt am 23.03.2018 um 10:31 Uhr von yesilyazi
Im Arbeitsvertrag steht; „Der AG behält sich vor, dem AN eine andere zumutbare Tätigkeit zuzuweisen.Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Aufgabenbereich und Tätigkeitsort durch den AG geändert werden kann.“