Erstellt am 19.03.2018 um 23:52 Uhr von celestro
untersagt ? Wüßte ich jetzt nicht. Allerdings ... was soll ein MA mit einer BV zur Arbeit "zu Hause" ?
Erstellt am 20.03.2018 um 00:32 Uhr von Betriebsbonsai
Wenn es eine bereits abgeschlossene BV ist, dann muss diese ja eh allen Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht werden. Da wäre eine Kopie für die BRM auch nicht tragisch. Handelt es sich um einen Entwurf, der noch zur Beschlussfassung gebracht werden soll, so ist dieser als Arbeitspapier auch wiederum unschädlich an die BRM verteilbar. Es sollte dann natürlich nur diese Entwurf ohne Abschluss nicht außerhalb der BR-Sphäre publik gemacht werden.
Erstellt am 20.03.2018 um 00:37 Uhr von celestro
kritisch sehe ich "für zu Hause". Auch wenn das keine "geheimen Daten" in dem Sinne sind ...
Erstellt am 20.03.2018 um 00:43 Uhr von Betriebsbonsai
„für zu Hause“ ist sicherlich meines Erachtens nicht schädlich, wenn das einzelne BRM sich zu Formulierungen o.ä. Gedanken nach der Arbeit machen will. Aber ich gebe celestro recht, dass eigentlich solche Dinge nicht unbedingt mit nach Hause genommen werden sollten .... aber es gibt auch kein Verbot diesbezüglich.
Erstellt am 20.03.2018 um 02:59 Uhr von Beutelhexe
Danke euch. Klar, ich möchte nicht unbedingt Arbeit mit nach Hause nehmen. Aber es ging eben bei Debatte darum, dass eine Vereinbarung für eine Aussenstelle "abgesegnet" werden sollte, sich aber einige noch den Kopf darüber zerbrechen wollten. Daraufhin hieß es von einigen "alten" BR-Mitgliedern, dass dies nicht erlaubt sei und von anderen, dass eben doch erlaubt. Somit würden die Entwürfe eingesammelt und die, welche sich noch Gedanken machen wollten, haben nun nichts in der Hand.