Ehegatte des Personalleiters als Betriebsratsmitglied
Kann der Ehegatte des Personalleiters Betriebsratsmitglied sein oder gilt er per se als befangen?
Community-Antworten (1)
19.03.2018 um 16:56 Uhr
Der Ehegatte DARF Betriebsratsmitglied sein. Ob man es als Wähler so sieht, daß er es sein SOLLTE ist eine ganz andere Frage.
Verwandte Themen
Nachweis für 67% Leistungssatz - bei Kurzarbeit?
ÄlterHallo zusammen. Ich habe eine Frage zum § 129 SGB III. Der lautet wie folgt: § 129 Grundsatz Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1
Vorlage von Bewerbungsunterlagen per E-Mail zulässig?
ÄlterLiebe KollegInnen, bisher war es in unserem Betrieb gängige Praxis, dass der BR zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurde. Zuvor hat sich das betreffende BRM im Büro der Personalabteilung die Bewerb
Planbarkeit von BR-Arbeit
ÄlterHallo zusammen, wie seht ihr das mit der Planbarkeit von BR-Mitgliedern. Folgende Situation, bei uns hat ein BR-Mitglied dem Vorgesetzten klar mitgeteilt, das es bedingt durch die BR-Arbeit nicht u
Hier mal ein Beschluss des Bundesarbeitsgericht, nicht nur für neu gewählte Betriebsräte.
BAG, Beschluss vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen: BAGE 65, 230-238; AP Nr. 78 zu § 37 BetrVG 1972; EzA Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972; NZ
Betroffenem Betriebsratsmitglied
ÄlterKein Stimmrecht hat ein Betriebsratsmitglied aber, wenn es durch den zu fassenden Beschluss des Betriebsrats in seiner Rechtsstellung als Arbeitnehmer oder als Betriebsratsmitglied persönlich und unmi