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ist es rechtens ?

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Alltagsheldin63
Mrz 2018 bearbeitet

Wenn wir in einer Sitzung einen Beschluss gefasst haben, der unserem Chef so gar nicht passt, wird seit neuestem dann abgewartet, bis unliebsame Betriebsräte Feierabend haben, dann schleunigst eine ausserordentliche Sitzung mit gleichem Antrag eingereicht und durchgeführt, Ich als Vorsitz bin ja dann im Feierabend und mein Stelli beruft die ausserordentliche ein. Ich bin sauer, was ist das für ein BR ? Dürfen die denn so einfach die Beschlüsse aufheben? Hab dem Chef schon gesagt, wie die Fristen sind, dass ignoriert er einfach... mein Stellvertreter wird's schon richten... da wir einmal wöchentlich sitzen, haben wir selbst bei 7 Tage- frist keine Eile... Nun meine Frage, ist es rechtens, dass mein Stelvertreter dann eine ausserordentliche einberuft, obwohl wir dies auch noch am nächsten Tag tun könnten. Darf er überhaupt dazu einladen ? Meines Erachtens nur der Vorsitzende und der Chef... und dann haben wir 3 Tage Zeit...

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Community-Antworten (11)

E
Ernsthaft

18.03.2018 um 15:07 Uhr

Solange du nicht persönlich oder rechtlich verhindert bist, und das bist du auch nicht in der Freizeit, ist dein Stellv. nur ein Bote und sonst normales BRM. Stellvertretend wirken kann er immer nur dann, wenn wirklich ein Verhinderungsfall vorliegt.

Sollte ein BRV aber auch wissen. Wenn nicht, sollte er schnellstens Seminare besuchen. Bis dahin würde ich die mir jüngst zugelegte Peitsche an meinem Stelli ausprobieren.

Wer nicht ganz so Hart drauf ist, greift sich ein Viertel der Kollegen oder die GW und schmeißt ihn per Verfahren (23er) aus den BR.

A
Alltagsheldin63

18.03.2018 um 16:01 Uhr

das Problem ist ja, dass kein einziges BR Mitglied da den Mut hat, ihm die Stirn zu bieten... kann ich allein denn auch nur irgendetwas unternehmen? Die gefassten Beschlüsse sind ja überhaupt nicht wirksam... aber das Gremium zieht dann nicht mit, wenn ich dagegen angehen will... Toller BR - ich mag schon gar nicht an die Zukunft denken... wir werden Listenwahl haben, meine Kolleg/ innen tun mir leid, leider ist vorraussehbar, wer im Gremium sein wird... ich definitiv nicht mehr... vernünftige BR- Arbeit nicht möglich...

K
kratzbürste

18.03.2018 um 20:10 Uhr

Frag doch mal, ob dir die Gewerkschaft zur Seite stehen kann

A
AlterMann

18.03.2018 um 23:17 Uhr

Schade, dass Du nicht mehr kandidierst. Da gäbe es ein paar Möglichkeiten, dem Stelli was zu erklären...

C
celestro

19.03.2018 um 00:07 Uhr

"leider ist vorraussehbar, wer im Gremium sein wird... ich definitiv nicht mehr... "

von nicht mehr kandidieren lese ich da erst einmal gar nichts ...

P
Pickel

19.03.2018 um 09:40 Uhr

Anscheinend ist deine Position im BR / im Betrieb nicht mehrheitsfähig. Schon mal darüber nachgedacht, dass du mit deinem Vorgehen nicht im Sinne der Mehrheit der AN handelst und daher du die Person bist, die auf dem Holzweg ist?

C
celestro

19.03.2018 um 10:27 Uhr

Warum setzt der BR Sie dann nicht ab und den Stelle als BRV ein ?

P
Pjöööng

19.03.2018 um 10:52 Uhr

Zitat (Pickel): "Anscheinend ist deine Position im BR / im Betrieb nicht mehrheitsfähig. Schon mal darüber nachgedacht, dass du mit deinem Vorgehen nicht im Sinne der Mehrheit der AN handelst und daher du die Person bist, die auf dem Holzweg ist? "

Wieso bekommt er dann für seine Position einem Mehrheit?

R
RoterFaden

19.03.2018 um 11:55 Uhr

das Problem ist ja, dass kein einziges BR Mitglied da den Mut hat, ihm die Stirn zu bieten<

Was ist denn deren Problem? Vor was haben sie Angst? Ist ihnen überhaupt bewusst, was da abläuft und hast du die Stellvertretung mal in einer Sitzung zur Rede gestellt?

C
Challenger

19.03.2018 um 12:44 Uhr

Zitat : Ich als Vorsitz bin ja dann im Feierabend und mein Stelli beruft die ausserordentliche ein. Ich bin sauer, was ist das für ein BR ? Dürfen die denn so einfach die Beschlüsse aufheben?

Dein Stellvertreter erfüllt den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung. Denn er handelt ohne jede Rechtsgrundlage, was nach §23 BetVG führen kann, dass Dein Stellvertreter aus dem BR ausgeschlossen werden kann, wenn Ihr es denn wollt.

§ 23:Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden. (Allerdings dürfte ein arbeitsgerichtliches Ausschlussverfahren derzeit wegen Neuwahlen nichts mehr bringen)

Ich würde an Deiner Stelle die Beschlüsse gerichtlich überprüfen lassen. Vergleich :

Betriebsratsbeschluss - die wichtigsten Infos! - Dr. Kluge Seminare https://www.kluge-seminare.de › ... › Geschäftsführung des Betriebsrats

Anfechtung und gerichtliche Überprüfung eines Betriebsratsbeschlusses

Ein Betriebsratsbeschluss kann im rechtlichen Sinne nicht angefochten werden. Nur die Organisationsentscheidungen des Betriebsrats, die nicht durch einen Betriebsratsbeschluss, sondern durch Wahlen getroffen werden, sind anfechtbar (z.B. die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden, die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder).

Allerdings besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses gerichtlich überprüfen zu lassen. Dazu muss ein entsprechender Antrag beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Einen solchen Antrag kann jedes Betriebsratsmitglied stellen, wenn es geltend machen kann, dass es durch den Beschluss in eigenen Rechten verletzt ist.

A
Alltagsheldin63

19.03.2018 um 13:23 Uhr

also... mein jetzt - noch - Stelli arbeitet Seite an Seite mit der Chefetage... die restlichen BR'ler, die nachgeladen wurden, machen sich keine Gedanken drum, ob es richtig ist, dass er nachlädt... die Mitarbeiter sind jetzt eh stinkig, dass es keine Personenwahl gibt... ich versuche ja schon zu retten, was zu retten geht, aber wenn ein Stelli schon meint, dass ein Gremium nichts taugt ( ausser er selbstverständlich... ) und das auch nach aussen trägt. ich bin zu alt, um da gegen anzugehen... und wenn die Mehrheit dann die richtige Liste wählt... ( Ironie aus ) ich will, wenn, dann richtig...

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