Beschwerderecht von Mitarbeitern beim BR - was ist zu beachten?
Guten Tag,
ich war in meiner vorherigen Firma selber Betriebsrätin, bin in dem jetzigen Unternehmen allerdings "nur noch" Betriebsratsassistentin. Ich hoffe Ihr könnt mir trotzdem eine persönliche Frage beantworten.
Und zwar möchte ich beim Betriebsrat eine offizielle Beschwerde einreichen. Was muss ich beachten?
Viele Grüße Carmen
Community-Antworten (6)
08.01.2007 um 17:45 Uhr
moin carmen,
der br wird deine beschwerde entgegennehmen und wenn er sie für berechtigt erachtet, beim arbeitgeber auf abhilfe hinwirken... es gibtb weder form noch sonstige vorschriften wie diese beschwerde auszusehen hat...
deine frage ist, entschuldige bitte, sehr sehr mager im gehalt...
gruß, packer
08.01.2007 um 23:12 Uhr
Sag mal, was bitte ist eine Betriebsratsassistentin?
08.01.2007 um 23:36 Uhr
@Carmen (schreibt sich leichter als Krötilla!) ....die Frage nach "Betriebsratsassistentin" stellt sich mir auch?
Zur Form: Eventuell habt ihr in Eurem Betrieb via. Qualitätssicherung sogar eine Verfahrensregelung zum Umgang mit Beschwerden, dann sollte diese Anwendung finden. Wenn nicht, dann hat @Packer das wesentliche gesagt, - ansonsten siehe dazu den §85 BtrVG etc.
09.01.2007 um 20:31 Uhr
Hallo :-),
danke erstmal für die Antworten. Ja, sorry, war etwas mager. Ich hatte es absichtlich kurz gehalten. Also es ist so, dass mein Vertrag ausläuft, aber ich bin schon seit fast 4 Jahren dabei.
Ich hatte zunächst, die ersten 1,5 Jahre eine normale Befristung, dann eine Zweckbefristung. Die möchte man nun auslaufen lassen. Ich sehe aber den WIRKLICHEN sachlichen Zweck der Befristung gar nicht (wenn dazu Rückfragen existieren, bitte melden). Darum halte ich den Vertrag bereits für unbefristet.
Der Arbeitgeber sieht das selbstverständlich anders. Sagt, er hat keine Arbeit für mich (kein Wunder, da massenweise Leiharbeiter statt Angestellte ins Unternehmen strömen, aber das ist ein anderes Thema). Ich lasse das jetzt vorm Arbeitsgericht prüfen und habe einen Rechtsanwalt eingeschalten bwz. werde das noch tun.
Jetzt hatte ich überlegt parallel Beschwerde beim Betriebsrat einzulegen, wie die ganze Sache abgelaufen ist (rechtlich meiner Ansicht nach nicht ganz sauber). Aber ich weiss nicht, ob es was nützt, denn gerade der Vorsitzende hätte es am liebsten gesehen, wenn ich schon längst weg WÄRE. Sind persönliche Gründe seinerseits, die ich nie verstanden habe, aber das ist ebenfalls ein anderes Thema.
Ich sitze ein wenig in der Zwickmühle, denn mein Vorgesetzer IST der Betriebsratsvorsitzende!!! Damit komm ich zu der Beantwortung Eurer Frage... Betriebsratsassistentin ist eine Betriebsrats-Sekretärin.
Viele Grüße Carmen
09.01.2007 um 20:39 Uhr
@ Carmen alias Krötilla ,
wegen der Zweckbefristung-was ist nach deinen Ausscheiden geplant ? Ein Zeitarbeitnehmer in so´ne Vertrauensposition setzen ? Nein !!Den BR auflösen und damit keine Sekretärin mehr brauchen ? Wenn du dir arbeitsmäßig nichts zu schulden kommen hast lassen-beantrage schlimmstenfalls noch eine Zweckbefristung, besser noch eine unbefristete Stelle- der Br bleibt doch bestehen ?
10.01.2007 um 17:59 Uhr
Hallo!
Jaaa... das ist noch eine ganz andere Geschichte! Ein großes Problem bei der Sache ist, dass mein Vorgesetzte der BR-Vorsitzende ist! Obwohl er es war, der mich vor knapp 4 Jahren eingestellt hat, mochte er mich nie und hat es mich, so oft er nur konnte auch spüren lassen.
Er sagt, dass er durch die 2. Freistellung, die nun durch ist, keinen Bedarf mehr an einer Assistentin/Sekretärin hat. Ich halte das für Schwachsinn, denn der 2. Freigestellte macht ja nicht administrative Arbeit wie ich (Seminare buchen, Zugtickets reservieren, Büromaterial bestellen etc.), sondern BR-ARBEIT! Dafür ist er schliesslich freigestellt!
Das Argument habe ich meinem Chef gegenüber auch gebracht, sowie den Vorschlag, statt 40 Std. nur noch 19,5 / Woche zu arbeiten. Aber er ist auf beides nicht eingegangen :-(. Er sagte, dann holt er sich halt eine Leiharbeitskraft, wenn er doch merkt, dass Bedarf besteht... :o(
Morgen habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt, da ich den eigentlichen ZWECK für die Zweckbefristung nicht sehe (das ist damals rechtlich nicht sauber gelaufen, wie gesagt).
Gruss Carmen
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