Erstellt am 17.03.2010 um 22:40 Uhr von peters
Ihr könnt ein Kennwort selbst festlegen und könntet sie zum Beispiel "Freie Liste" nennen oder irgend einen anderen Namen, den Ihr für passend haltet.
Nur dann, wenn Ihr der Liste KEINEN Namen gebt, muss der Wahlvorstand die Namen der beiden ersten Kandidaten auf der Liste als Listennamen eintragen.
Siehe Wahlordnung §7